Was muss ich tun, um zivilrechtlich Klage zu erheben?

Klagen können mündlich oder schriftlich bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Gerichts eingereicht werden. Bei der schriftlichen Einreichung müssen Antragsstellerinnen und Antragsteller keine juristische Fachsprache beherrschen. Erforderlich ist lediglich eine möglichst vollständige und nachvollziehbar formulierte Schilderung des Sachverhalts. Damit Betroffene nicht einen zweiten Prozess in Gang bringen müssen, gibt es das sogenannte Adhäsionsverfahren. Damit können sie zivilrechtliche Ansprüche (z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) auch im Rahmen des Strafverfahrens geltend machen. Betroffene können einen Antrag für ein Adhäsionsverfahren schriftlich stellen, vom Urkundsbeamten des Amtsgerichts vor der Verhandlung aufnehmen lassen oder noch in der Verhandlung mündlich vortragen. Eine anwaltliche Vertretung ist dafür nicht notwendig, allerdings ist es ratsam, sich dazu anwaltlich beraten zu lassen. Gegen Jugendliche (die zur angenommenen Tatzeit noch unter 18 Jahre alt waren) gibt es ein solches Adhäsionsverfahren nicht, unter anderem damit eine erzieherische Einwirkung aufgrund einer zu erwartenden Verurteilung nicht verzögert wird. Auch in diesen Fällen bleibt es aber bei der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage.

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