Wer darf bei einer Vernehmung durch die Polizei dabei sein?

Zeuginnen und Zeugen können Angehörige oder eine Freundin oder einen Freund mitbringen, vorausgesetzt, diese sind nicht selbst Zeugin oder Zeuge. Es gibt auch die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Anwältin.

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