Wer trägt die Kosten im Strafverfahren?

Grundsätzlich müssen Verurteilte die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen – also Gerichtskosten, sämtliche Anwaltskosten sowie die Kosten für andere beteiligte Personen wie Sachverständige. Bei einem Freispruch oder wenn Verurteilte nicht dazu in der Lage sind, trägt die Staatskasse zunächst die Kosten des Gerichtsverfahrens. Lassen sich Betroffene durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten, müssen sie unter Umständen die Kosten dafür selbst tragen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen. Welche das sind und weitere Informationen zu den Kosten im Strafverfahren, haben wir im Merkblatt Prozesskosten zusammengestellt.

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