Wir alle nutzen regelmäßig bargeldlose Zahlungsmittel. Dies tun wir beispielsweise beim Bezahlen in einem Ladengeschäft, wie einem Supermarkt, mit der Giro- oder Kreditkarte oder mit der Nutzung von Bezahl-Apps wie beispielsweise Apple-Pay oder Google-Pay auf unseren mobilen Endgeräten, wie Smartphones oder Smartwatches. Ebenso ist dies der Fall beim Einkauf im Internet unter Einsatz von Debit- und Kreditkartendaten oder aber unter Nutzung eines Online-Bezahldienstes, wie PayPal, paydirekt oder sofortüberweisung.
In der Regel sind unsere bargeldlosen Zahlungsmittel durch Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, wie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN), Einmalkennwörter, z.B. die Transaktionsnummer (TAN), oder einen Fingerabdruck gesichert, sodass ihr strafbarer Missbrauch verhindert wird.
Zu einem Missbrauch bargeldloser Zahlungsmittel kann es aber kommen, wenn unbefugte Dritte sich Giro- oder Kreditkarten, Bezahl-Apps mit den dort hinterlegten Zahlungsdaten oder auch sensible Daten wie Passwörter oder sonstige Sicherungscodes verschaffen oder diese unerlaubt an andere weitergeben. Dann kann etwa unberechtigt Geld von einem Konto abgebucht oder an der Ladenkasse bezahlt werden, oder es werden mit den Daten der geschädigten Person Waren bestellt.
Zu Straftaten mit bargeldlosen Zahlungsmitteln zählen darüber hinaus auch der unberechtigte Einkauf im Internet mit den Kreditkartendaten einer anderen Person , das unberechtigte Abheben von Geld an einem Geldautomaten mittels der rechtswidrig erlangten Giro- oder Kreditkarte und der dazugehörigen PIN einer anderen Person, das Nachmachen oder Verfälschen von Zahlungskarten oder der Einsatz von Banking- oder Bezahl-Apps, wenn dort die unberechtigt erlangten Kreditkartendaten einer anderen Person hinterlegt wurden.
Der Missbrauch bargeldloser Zahlungsmittel ist strafbar und kann je nach den konkreten Umständen als Betrug (§ 263 Strafbesetzbuch), Computerbetrug (§ 263a Strafgesetzbuch) Ausspähen von Daten (202a Strafgesetzbuch), Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) oder nach anderen Vorschriften (§§ 152a, 152b, 202b, 202c, 202d, 303b Strafgesetzbuch) verfolgt werden.
Beim Einkauf im Internet werden Sie regelmäßig um die Angabe von personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, gebeten. Oftmals müssen Sie auch Ihre Kontoverbindung oder die auf Ihrer Giro- oder Kreditkarte aufgedruckten Daten, wie Inhaberdaten, Kartennummer, Gültigkeitsdauer und die Kartenprüfnummer, angeben. Niemals aber sollten Sie – auch nicht auf Anfrage – Ihre Passwörter oder Sicherungscodes, wie eine PIN, oder eine TAN mitteilen. Kein Händler – und auch nicht Ihr Bankmitarbeiter – wird Sie jemals danach fragen. Hinter solchen Fragen steckt oft ein „Phishing“-Angriff!
„Phishing“ bezeichnet Angriffe, mit denen gezielt Passwörter, Kreditkartendaten oder andere vertrauliche Informationen entlockt werden.
Der häufigste Trick der Täter ist dabei, mit einer E-Mail von einem vermeintlich bekannten Absender, wie einer Bank, einem Bezahldienst, einem Unternehmen oder auch einer Behörde, unter einem Vorwand (beispielsweise Gesetzesänderung, Änderung der Sicherheitstechnik oder Unstimmigkeiten mit Ihrem Girokonto oder Kundenkonto) dazu aufzufordern, derartige Informationen preiszugeben. Oftmals werden Sie dazu mit einem Link auf eine täuschend echt wirkende Website der vermeintlichen Bank, des Bezahldienstes, des Unternehmens oder der Behörde weitergeleitet. Sobald Sie dort Ihre personenbezogenen Daten oder Zugangsberechtigungen (zum Beispiel Passwörter/PIN/TAN für E-Mail-Konten, Onlinebanking, Kreditkarten), eingeben, sind Sie schon Opfer eines „Identitätsdiebstahls“ geworden: Die Täter können nun mit Ihren Daten im Internet Bestellungen aufgeben, Zahlungsvorgänge tätigen oder diese Daten an weitere Personen verkaufen. Vor allem aber können die Täter – je nachdem, welche Daten sie erlangt haben – nunmehr Zugriff auf Ihr Konto haben.
Misstrauisch sollten Sie auch werden, wenn nicht nachvollziehbare Überweisungen von kleinen Beträgen, wie 1- oder 2-Cent, auf Ihrem Konto eingehen: Derartige Überweisungen werden teilweise von Straftätern getätigt, um herauszufinden, ob zufällig ausgewählte Zahlenkombinationen mit einer Kontonummer identisch sind. Anschließend können Ihre so aufgespürten Kontodaten etwa für unberechtigte Lastschriften genutzt werden.
Seien Sie besonders aufmerksam und ergreifen Sie weitere Schritte, wenn unberechtigt Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde, auch bei kleinen Beträgen, Zahlungen mit Ihrer Giro- oder Kreditkarte getätigt wurden, die Sie nicht veranlasst haben, nicht nachvollziehbare 1- oder 2-Cent-Überweisungen auf Ihrem Konto eingegangen sind, Ihre Zugangsdaten, Ihre PIN, Ihre Passwörter oder sonstigen Sicherungscodes ohne Ihr Zutun geändert wurden oder Ihnen sonstige Unregelmäßigkeiten auffallen, jemand unberechtigt versucht hat, auf Ihre Zugangsdaten oder Ihr Zahlungskonto Zugriff zu nehmen,
Sie vermuten, Opfer eines „Phishing-Angriffes“ geworden zu sein, Sie Schadsoftware auf Ihrem PC oder Smartphone vermuten oder entdecken, Sie per E-Mail eine Rechnung oder eine Mahnung über den Kauf von Waren oder die Bestellung von Dienstleistungen erhalten, die Sie nicht getätigt haben, Sie Waren erhalten, die Sie nicht bestellt haben.
Was tun, wenn Sie aufgrund eines Missbrauchs bargeldloser Zahlungsmittel einen Schaden erlitten haben?
- Bei nicht autorisierten Kontobewegungen, zum Beispiel Geldabbuchungen per Lastschrift oder Überweisung oder Debit- und Kreditkartenzahlungen: Informieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister/Kreditkartenanbieter. Zahlungen, die Sie nicht veranlasst haben, muss Ihnen Ihre Bank grundsätzlich erstatten. Möglicherweise kann Ihre Bank das Geld aber auch zurückholen.
- Abbuchungen per Lastschrift kann man sich ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen von seiner Bank erstatten lassen.
- Sperren Sie unverzüglich Ihre Giro- oder Kreditkarte: Rufen Sie dazu Ihre Bank oder unter der zentralen und gebührenfreien Telefonnummer 116 116 den Verein „Sperr-Notruf 116 116 e.V.“ an. Halten Sie für das Sperren der Karte den Namen der Bank und die Kontonummer beziehungsweise Kartennummer bereit.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.sperr-notruf.de. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Karten unter dieser Nummer gesperrt werden können. Sperren Sie gegebenenfalls auch den Zugang zu Ihrem Online-Banking. - Damit Ihre Zahlungskarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV-Verfahren) des Handels gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur diese kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.
- Beim Erhalt von nicht bestellten Waren/Dienstleistungen: Verweigern Sie, wenn möglich, die Annahme der Waren/Dienstleistungen. Wenden Sie sich schnellstmöglich an den vermeintlichen Vertragspartner und geben Sie dort an, dass Sie nichts bestellt oder beauftragt haben.
- Bei unberechtigtem Zugriff (auch beim bloßen Versuch) auf Zahlungs- oder Nutzerkonten: Ändern Sie schnellstmöglich Passwörter oder Zugangsdaten und informieren Sie Ihre Bank.
- Wenden Sie sich an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft und erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige. Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Straftaten nur auf Ihren Antrag (Link zu Merkblatt 37) hin verfolgen kann.
- In jedem Fall: Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Das können Opferschutzbeamtinnen und -beamte der Polizei, Freundinnen und Freunde und Familienangehörige sein oder auch Expertinnen und Experten von Beratungsstellen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe (Verlinken). Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen kann es auch hilfreich sein, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. Hier finden Sie Anwältinnen und Anwälte (Verlinken).
Weiterführende Infos
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige aufgeben: Merkblatt Anzeige erstatten. Mehr zum Ablauf eines möglichen Strafverfahrens finden Sie hier.
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt regelmäßig auf seiner Internetseite vor aktuellen Maschen von Straftätern und Begehungsmustern von Straftaten auch im Internet.
Hinweise zur Sicherung Ihrer Daten und zum Schutz vor Cyberangriffen können Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nachlesen.
Nähere Informationen zur Sicherung Ihrer bargeldlosen Zahlungsmittel erhalten Sie auch von Ihrer Bank oder Sparkasse.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter:
Bundesbank: Kartenzahlungen: www.bundesbank.de
Link zur BaFin: Kreditkarte auf einen Blick: www.bafin.de
Polizeiliche Kriminalprävention: EC- und Kreditkartenbetrug: www.polizei-beratung.de
Stiftung Warentest: Wenn Diebe Giro- und Kreditkarten aus der Post klauen www.test.de
Finanztip: Was tun bei Missbrauch der Kreditkarte www.finanztip.de
Mobil bezahlen - so geht's www.verbraucherzentrale.de
www.kartensicherheit.de
www.mobilsicher.de
www.bsi-fuer-buerger.de
Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen www.verbraucherzentrale.de
Kartensperrdienst: www.kuno-sperrdienst.de