Terroristische Straftaten richten sich nicht gezielt gegen die einzelne Person. Terroristen haben vielmehr zum Ziel, die freiheitliche Gesellschaft zu erschüttern. Aus diesem Grund steht der Staat in einer besonderen Verantwortung, die Betroffenen der Tat so schnell wie möglich in praktischer, psychosozialer und finanzieller Hinsicht zu unterstützen.
Nach Straftaten, bei denen ein terroristischer Hintergrund vermutet wird, übernimmt häufig der Generalbundesanwalt die Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (auch Bundesanwaltschaft genannt) ist unter anderem für die Verfolgung von Staatsschutzdelikten zuständig. Dazu gehören auch Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus.
Hilfestellungen für Betroffene von terroristischen Straftaten
Weiterführende Infos
Wer durch eine terroristische Straftat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Betroffene terroristischer Straftaten können auch Anspruch auf Härteleistungen haben. Mehr dazu finden Sie hier und auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Wirtschaftlich Betroffene von terroristischen Straftaten können vom Staat Unterstützungsleistungen erhalten, wenn ihre Betriebsstätte oder Räumlichkeit „Tatort“ eines terroristischen Anschlags geworden ist, bei dem Menschen getötet worden sind oder hätten getötet werden können. Zudem muss durch die Tat ein materieller Schaden (Sach- oder Vermögensschaden) mit erheblichen Auswirkungen entstanden sein.
Antragsberechtigt sind selbständig tätige Personen, kleine Unternehmen und im Einzelfall auch private oder religiöse, nicht öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen. Der Antrag kann beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen besteht nicht.
Mehr über die Unterstützungsleistungen erfahren Sie auch beim Bundesamt für Justiz. Hier finden Sie auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Antragsformulare.
Wenn Sie, als der Terroranschlag geschah, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, mit einer Schulklasse oder einer universitären Seminargruppe unterwegs waren oder anderen nach einem terroristischen Anschlag helfen wollten und dabei verletzt worden sind, haben Sie möglicherweise Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort können insbesondere Heilbehandlungskosten und Kosten für eine medizinische Rehabilitation übernommen sowie Renten gezahlt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn man einen Terroranschlag erlebt hat oder eine nahestehende Person verletzt oder getötet wurde, treten häufig starke Reaktionen und Gefühle auf. Hier finden Sie Informationen zu professionellen Hilfsangeboten. Auch die Beratungsstellen können psychologische Unterstützung vermitteln.
Kommt es zu einem Strafverfahren, können Sie unter bestimmten Umständen als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten und möglicherweise Anspruch auf die Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung haben. Hier erfahren Sie mehr zum Strafverfahren, zur Nebenklage und zur psychosozialen Prozessbegleitung: Hilfe im Strafverfahren.
Hier können Sie das Informationsblatt „Hilfe nach einem Terroranschlag“ herunterladen.
Im Ausland
Die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) ist eine Einrichtung der Bundesregierung und bietet nach Terroranschlägen im Ausland, bei denen Deutsche betroffen sind, eine akute und längerfristige psychosoziale Versorgung an. Sie vermittelt auch weitere Hilfen.