Was tun bei extremistischen Übergriffen?

Dokumenttyp:Merkblatt

Unter extremistischen Übergriffen versteht man insbesondere rechts- oder linksextremistisch, rassistisch, antisemitisch, islamistisch sowie antiziganistisch motivierte Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, massive Beleidigungen oder Bedrohungen. Extremistische Taten können sich auch in Form von Hassrede im Internet ausdrücken.

Zwei Männer sitzen an einem Tisch und reden

Was tun, wenn Sie Opfer von einem extremistischen Übergriff wurden?


  • Am wichtigsten: Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen. Bei Bedrohungen können Sie von der Polizei, von Freundinnen und Freunden sowie Familienangehörigen Hilfe erhalten oder auch von Expertinnen und Experten in Beratungsstellen.
  • Gibt es Zeuginnen oder Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben? Dann benennen Sie diese, möglichst mit Namen, Anschrift und Telefonnummer.
  • Wurden Sie verletzt? Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen. Dabei können auch die Verletzungen dokumentiert und Beweise gesichert werden. Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über die erlittenen Verletzungen ausstellen. Diese erhalten Sie nach einer Untersuchung grundsätzlich in jeder Arztpraxis oder bei Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind. Hier können die Betroffenen die Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentieren lassen, auch anonym. Hier finden Sie Möglichkeiten zur anonymen Spurensicherung.
  • Bei digitaler Gewalt: Dokumentieren Sie den Vorfall, z.B. per Screenshot.


Weiterführende Infos


Ansprechstellen

  • Neben den Einrichtungen der Opferhilfe, die sich an alle Betroffenen von Straftaten richten, gibt es auch eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich auf die Unterstützung von Betroffenen von extremistischer Gewalt spezialisiert haben. Sie sind teilweise im Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) organisiert. Spezialisierte Opferberatungsstellen finden Sie über unseren Beratungsstellen-Finder sowie auf einer interaktiven Landkarte des VBRG. In folgendem Video stellt sich der VBRG vor und erläutert die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene.
  • Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen kann es hilfreich sein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Sollten Sie hierbei finanzielle Unterstützung benötigen, finden Sie hier Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Bedürftige Betroffene können zudem finanzielle Hilfe durch Übernahme von Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung vor Gericht bei Contra Rechtsextremismus, einer Stiftung des Deutschen Anwaltvereins, erhalten.
  • In dem Folgenden Audio-Interview erklärt Olivia Sarma, die Leiterin der Beratungsstelle response, welche Hilfe sie leistet.

Finanzielle Hilfen

  • Wer durch eine extremistische Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
  • Betroffene extremistischer Taten können zudem möglicherweise Härteleistungen des Staates erhalten. Härteleistungen sind einmalige Geldleistungen, die die Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen ausdrücken und die Ächtung dieser Taten unterstreichen. Mehr dazu finden Sie hier.
  • Besitzerinnen und Besitzer von Läden, die Tatort eines Tötungsdelikts oder einer versuchten Tötung mit extremistischen Hintergrund geworden sind, können möglicherweise Unterstützungsleistungen vom Staat erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Wenn Betroffene, als die Tat geschah, ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, mit einer Schulklasse oder einer universitären Seminargruppe unterwegs waren oder anderen nach einer extremistischen Tat helfen wollten und dabei verletzt worden sind, haben sie möglicherweise Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort können insbesondere Heilbehandlungskosten und Kosten für eine medizinische Rehabilitation übernommen sowie Renten gezahlt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
  • Weitere finanzielle Unterstützungen durch Opferhilfeeinrichtungen, wie beispielsweise dem WEISSEN RING e. V., über den Opferhilfefonds des VBRG oder den Opferfonds CURA der Amadeu Antonio Stiftung sind möglich.

Gebündelte Informationen zu möglichen finanziellen Hilfen für Betroffene einer Straftat insgesamt finden Sie hier.


Unterstützung bei psychischen Belastungen

Wenn Sie nach einem Übergriff bzw. einer Gewalttat psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung benötigen, finden Sie hier Hinweise und Kontaktdaten. Auch die Beratungsstellen können psychologische Unterstützung vermitteln.


Strafanzeige und Strafverfahren

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige erstatten. Kommt es zu einem Strafverfahren, können Sie unter bestimmten Umständen als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten und haben möglicherweise Anspruch auf die Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung. Hier erfahren Sie mehr zum Strafverfahren, zur Nebenklage und zur psychosozialen Prozessbegleitung.


Informationen für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die von Hass und Hetze bedroht werden, finden unter „Stark im Amt – Portal für Kommunalpolitik gegen Hass und Gewalt“ weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen. Das Portal bietet Betroffenen einen direkten Zugang zu Informationen und Angeboten, um Übergriffen vorzubeugen sowie auch die Herausforderungen eines Angriffs zu meistern.


Unterstützung bei digitaler Gewalt

Die Beratungsstelle HateAid bietet Betroffenen von digitaler Gewalt niedrigschwellig Beratung und Unterstützung an. Der Träger ist Teil des Kompetenznetzwerks Hass im Netz im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.


Engagement gegen Extremismus


Zahlreiche Menschen, Vereine und Initiativen engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und gegen Extremismus. Sie setzen sich beispielsweise durch Projekte dafür ein, dass Erscheinungsformen des Extremismus am Wachstum gehindert werden oder bestenfalls erst gar nicht aufkeimen können:

  • Die Amadeu Antonio Stiftung verfolgt das Ziel, die demokratische Zivilgesellschaft in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus zu stärken und unterstützt diverse Initiativen und Projekte, die sich für eine demokratische Kultur engagieren und sich für den Schutz von Betroffenen bzw. Minderheiten einsetzen. Weiterhin unterstützt sie Betroffene rechtsradikaler, rassistischer, antisemitischer und anderer vorurteilsmotivierter Angriffe finanziell durch den Opferfonds CURA (z. B. Hilfe bei Behandlungs-, Beratungs- oder Anwaltskosten oder bei der Erstattung von dringend benötigtem zerstörten Eigentum).
  • Menschenfeindliche Äußerungen und Handlungen gefährden die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" seit 2015 bundesweit Projekte, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Das Programm fördert über 500 Projekte und Maßnahmen mit kommunalen, regionalen und überregionalen Schwerpunkten.
  • Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Es zielt dabei auf die Unterstützung, Weiterentwicklung und Festigung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements zum Zwecke der Stärkung einer selbstbewussten, lebendigen und demokratischen Gemeinwesenkultur in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird durch die Bundeszentrale für politische Bildung durchgeführt und ist insofern inhaltlich eng verzahnt mit vielen weiteren Angeboten der politischen Bildung.
  • Das Infoportal des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention (KompRex) bündelt bestehende Beratungs-, Bildungs- und Informationsangebote zum Themenkomplex Rechtsextremismus.
    Das Infoportal richtet sich an alle Menschen mit Fragestellungen und Anliegen beim Umgang mit Rechtsextremismus und an alle professionellen Stellen, Projekte und Einrichtungen, um sich untereinander zu vernetzen, voneinander zu wissen und aufeinander zu verweisen.
    Die Suche nach Angeboten kann gezielt nach Themen, Regionen, Zielgruppe und Format erfolgen.
  • Die Teams der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beraten bundesweit Menschen und Organisationen auch im Hinblick auf Prävention. Weiterführende Informationen hierzu können Sie dem Kurzfilm zur Mobilen Beratung entnehmen.

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