Was tun bei „Stalking“ (Nachstellungen)?

Dokumenttyp:Merkblatt

Stalking ist strafbar. Betroffene müssen Stalking nicht hinnehmen, es gibt viele Möglichkeiten, sich zu wehren.

Stalking

Nachstellung, im allgemeinen Sprachgebrauch meist als Stalking bezeichnet, ist laut Strafgesetzbuch strafbar. Wer gegenüber einer Person wiederholt unbefugt Handlungen ausübt, die dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung der Betroffenen nicht unerheblich zu beeinträchtigen, macht sich strafbar. Unter solche Handlungen fallen insbesondere:

  • das gezielte, auch heimliche Aufsuchen räumlicher Nähe,
  • (der Versuch der) Kontaktaufnahme, zum Beispiel per Post, Telefon, E-Mail oder Messenger,
  • die unerlaubte Verwendung persönlicher Daten, zum Beispiel zur Bestellung von Waren und Dienstleistungen im Namen eines anderen,
  • die Bedrohung einer Person, eines ihrer Angehörigen oder einer nahestehenden Person (zum Beispiel der Freundin) mit Tötung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung,
  • das Veröffentlichen privater Fotos einer Person.

Was tun, wenn Sie Opfer von Stalking sind?

Die nachfolgenden Maßnahmen können helfen, sich zur Wehr zu setzen.

  • Schalten Sie die Polizei ein. Jede Polizeidienststelle nimmt Ihre Hinweise entgegen, Sie können ohne Termin vorsprechen und Ihr Anliegen mit den Beamtinnen und Beamten vor Ort besprechen. Die Polizeigesetze der Bundesländer sehen verschiedene Befugnisse vor, die ergriffen werden können. Diese ermöglichen u. a., polizeilich anzuordnen, dass die Täterin bzw. der Täter der Wohnung verwiesen wird oder sich z. B. Ihrem Zuhause nicht mehr nähern darf. Die Befugnisse richten sich im Einzelnen nach dem Polizeirecht Ihres Bundeslandes und sie werden auch unterschiedlich bezeichnet (z. B. Wohnungsverweis/Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot/Aufenthaltsgebot/Betretungsverbot/Rückkehrverbot, Annäherungsverbot/Näherungsverbot/Kontaktverbot).
  • Führen Sie eine Liste aller unerwünschten Kontaktaufnahmen mit Datum, Uhrzeit und Kommunikationsmittel (zum Beispiel „E-Mail“, „Chatnachricht“, „Anruf“) und sichern Sie für jede einzelne Kontaktaufnahme Beweise , z. B. Screenshots von Nachrichten oder Ausdrucke der E-Mails.
  • Teilen Sie der Täterin oder dem Täter unmissverständlich mit, dass Sie keinen Kontakt wünschen und gegebenenfalls die Polizei einschalten. Achtung: In manchen Fällen kann es auch von Nachteil sein, auf Nachrichten eines Täters oder einer Täterin zu antworten. Lassen Sie sich hierzu im Zweifelsfall beraten.
  • Gibt es Zeuginnen und Zeugen, die die Stalkingversuche miterlebt haben? Dann benennen Sie diese bei der Polizei, möglichst mit Name, Anschrift und Telefonnummer.
  • Lassen Sie Ihre Adresse und/oder Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen löschen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Telefonanbieter.
  • Beantragen Sie bei Ihrer Meldebehörde eine Auskunftssperre. Wird eine Auskunftssperre eingetragen, gibt die Meldebehörde, also das Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres Wohnorts, Ihren Namen und Ihre Anschrift an Dritte nur heraus, nachdem die Anfrage im Einzelfall geprüft wurde und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Sie werden hierfür von der Meldebehörde angehört.
  • In jedem Fall: Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen, wenn Sie Angst haben oder sich unsicher fühlen oder wenn Sie Fragen haben. Hilfe können Sie bei Freundinnen und Freunden und Familienangehörigen erfragen oder auch bei Opferschutzbeamtinnen und -beamten der Polizei oder Expertinnen und Experten von Beratungsstellen.
  • Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen kann es manchmal auch ratsam ein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diese können z. B. ein Schreiben an den Täter oder die Täterin aufsetzen, in dem unmissverständlich klargestellt wird, dass keine Kontaktaufnahme erwünscht ist und strafrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung drohen. Häufig wirkt ein solches Anwaltsschreiben bereits abschreckend. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen.

Weiterführende Infos

Betroffene haben insbesondere nach dem Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, bei Fällen von Gewalt und Nachstellungen gerichtliche Schutzanordnungen (z. B. in Form eines Kontakt- und Näherungsverbots) zu beantragen. Hier finden Sie mehr Informationen dazu.

Sie brauchen weitergehende Hilfe, weil Sie durch Stalking unter psychischen Belastungen leiden? Hier gibt es Hinweise und Kontaktdaten.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige aufgeben. Kommt es zu einem Strafverfahren, können Sie unter bestimmten Umständen als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten und haben möglicherweise Anspruch auf die Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung. Hier erfahren Sie mehr zum Strafverfahren, zur Nebenklage und zur psychosozialen Prozessbegleitung.

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