Was tun nach einem Einbruch?

Dokumenttyp:Merkblatt

Nach einem Einbruch sollten möglichst keine Veränderungen am frischen Tatort vorgenommen werden. Nur so kann die Polizei Spuren der Tat sichern, um den oder die Täter zu ermitteln.

Hilfe Gewaltschutzgesetz - Einstieg

Was ist im Fall eines Einbruchs zu tun?

Sie können den Ermittlungsbehörden helfen, die Täter oder Täterinnen zu finden. Dazu folgen Sie am besten diesen Empfehlungen:

  • Benachrichtigen Sie zuallererst die Polizei telefonisch unter 110.
  • Berühren Sie nichts und verändern Sie nichts am Tatort. Machen Sie, wenn möglich, Beweisfotos, beispielsweise mit Ihrem Smartphone, und stellen Sie sie der Polizei zur Verfügung.
  • Sperren Sie gestohlene Bankkarten umgehend unter der Telefonnummer 116 116 (der Anruf ist gebührenfrei) und beantragen Sie Ersatzkarten bei Ihrer Hausbank.
  • Wenn eine Hausratversicherung besteht: Benachrichtigen Sie die Versicherung und melden Sie den Schaden.
  • Erstellen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände. Wenn vorhanden, sammeln Sie Kaufbelege, die den Wert gestohlener Gegenstände dokumentieren. Wenn Sie Fotos von den gestohlenen Gegenständen haben, legen Sie diese der Liste bei. Mit dieser Schadensliste helfen Sie sowohl den ermittelnden Behörden als auch der Hausratversicherung.
  • Falls Sie in einer Mietwohnung leben: Informieren Sie Hauseigentümer oder die Hausverwaltung, damit diese beispielsweise andere Bewohner des Hauses warnen und Sicherheitsvorkehrungen verbessern können.
  • In jedem Fall: Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu holen, wenn Sie Angst haben oder sich unsicher fühlen oder wenn Sie Fragen haben. Hilfe können Sie bei Nachbarn oder Freundinnen und Freunden oder Familienangehörigen erfragen, oder auch bei Opferschutzbeamtinnen und -beamten der Polizei oder Expertinnen und Experten von Beratungsstellen. Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen kann es manchmal auch ratsam ein, sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Mehr Infos

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige erstatten. Kommt es zu einem Strafverfahren, können Sie unter bestimmten Umständen als Nebenklägerin oder Nebenkläger auftreten. Hier erfahren Sie mehr zum Strafverfahren und zur Nebenklage.

Auf der Website www.k-einbruch.de finden Sie wertvolle Sicherheitstipps, wie Sie sich vor einem Einbruch schützen können. Weitere ausführliche Informationen über das richtige Verhalten im Falle eines Einbruchs finden Sie auf der Internetseite www.polizei-beratung.de.

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