Finanzielle Leistung als Zeichen der Solidarität

Dokumenttyp:Härteleistungen und Unterstützungsleistungen

Hinterbliebene und Verletzte von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten können Härteleistungen erhalten. Zudem können in bestimmten Fällen wirtschaftlich Betroffene von extremistischen oder terroristischen Anschlägen Unterstützungsleistungen erhalten. Der Staat gewährt diese freiwilligen finanziellen Leistungen als Zeichen der Solidarität.

Härteleistung Einstieg

Was sind Härteleistungen?

Härteleistungen sind freiwillige Leistungen des Staates, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Es handelt sich dabei um eine einmalige finanzielle Leistung. Sie ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Der Deutsche Bundestag hat 2018 die Soforthilfen für Hinterbliebene terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe deutlich erhöht: Die Härteleistungen betragen  beim Verlust eines nahen Angehörigen 30.000 Euro (z. B. Kinder oder Eltern). Geschwister erhalten 15.000 Euro.

Wer kann Härteleistungen erhalten?

Härteleistungen können Betroffene extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten bzw. deren Hinterbliebene erhalten.

Grundsätzlich können folgende Betroffene Härteleistungen beim Bundesamt für Justiz beantragen:

  • Personen, die durch eine in Deutschland begangene extremistische oder terroristische Straftat verletzt wurden,
  • Deutsche und Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland, die durch eine im Ausland begangene terroristische Straftat verletzt wurden
  • Hinterbliebene wie Eltern, Kinder, Ehepartnerinnen und -partner, Lebenspartnerinnen und -partner sowie Geschwister von Personen, die bei einem extremistischen oder terroristischen Anschlag getötet wurden.

Mehr über die Härteleistungen erfahren Sie auch beim Bundesamt für Justiz. Hier finden Sie auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Antragsformulare.



Was sind Unterstützungsleistungen für wirtschaftlich Betroffene?

Für wirtschaftlich Betroffene von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten stellt der Staat in bestimmten Fällen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Neben der Zahlung von Härteleistungen an Hinterbliebene und Verletzte kann zu der Hilfeleistung seitens des Staates im Einzelfall auch eine Unterstützungsleistung zum Ausgleich materieller Schäden (Sach- oder Vermögensschäden) gegenüber selbständig tätigen Personen, kleinen Unternehmen oder einzelnen privaten oder religiösen, nicht öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen gehören. Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte oder Räumlichkeit der Person, des Unternehmens oder der Einrichtung „Tatort“ eines terroristischen oder extremistischen Anschlags geworden ist, bei dem Menschen getötet worden sind oder hätten getötet werden können. Zudem muss durch die Tat ein materieller Schaden mit erheblichen Auswirkungen entstanden sein.




FAQ: Härteleistungen

Für wen kommen Härteleistungen in Betracht?

Betroffene von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten und deren Hinterbliebene können möglicherweise Härteleistungen erhalten. Der Staat gewährt diese freiwillige finanzielle Leistung als Zeichen der Solidarität.

Wie kann ich Härteleistungen beantragen?

Betroffene extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten sowie deren Hinterbliebene können Härteleistungen beim Bundesamt für Justiz beantragen.

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