Finanzielle Leistung als Zeichen der Solidarität

Dokumenttyp:Härteleistungen und Unterstützungsleistungen

Hinterbliebene und Verletzte von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten können Härteleistungen erhalten. Zudem können in bestimmten Fällen wirtschaftlich Betroffene von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten Unterstützungsleistungen erhalten. Der Staat gewährt diese freiwilligen finanziellen Leistungen als Zeichen der Solidarität.

Härteleistung Einstieg

Wer kann Härteleistungen erhalten?

Härteleistungen können Betroffene extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten bzw. deren Hinterbliebene erhalten.

Für Opfer von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten stellt der Staat Härteleistungen zur Verfügung. Diese freiwilligen einmaligen Geldleistungen sollen die Solidarität des Staats und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Opfern ausdrücken und die Ächtung dieser Taten unterstreichen. Betroffene von extremistischen Übergriffen in Deutschland oder terroristischen Straftaten im In- oder Ausland sowie deren Hinterbliebene können beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Härteleistungen stellen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Härteleistungen besteht nicht.

Mehr über die Härteleistungen erfahren Sie auch beim Bundesamt für Justiz. Hier finden Sie auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Antragsformulare.



Welche Leistungen gibt es bei wirtschaftlicher Betroffenheit?

Für wirtschaftlich Betroffene von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten stellt der Staat in bestimmten Fällen Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Neben der Zahlung von Härteleistungen an Hinterbliebene und Verletzte kann zu der Hilfeleistung seitens des Staates im Einzelfall auch eine Unterstützungsleistung zum Ausgleich materieller Schäden (Sach- oder Vermögensschäden) gegenüber selbständig tätigen Personen, kleinen Unternehmen oder einzelnen privaten oder religiösen, nicht öffentlich-rechtlich organisierten Einrichtungen gehören. Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte oder Räumlichkeit der Person, des Unternehmens oder der Einrichtung „Tatort“ eines terroristischen oder extremistischen Anschlags geworden ist, bei dem Menschen getötet worden sind oder hätten getötet werden können. Zudem muss durch die Tat ein materieller Schaden mit erheblichen Auswirkungen entstanden sein.

Der Antrag kann beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen besteht nicht.

Mehr über die Unterstützungsleistungen erfahren Sie beim Bundesamt für Justiz. Hier finden Sie auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Antragsformulare.


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