Welche staatliche Anlaufstelle für Betroffene die richtige ist, hängt unter anderem davon ab, welche Unterstützung Sie benötigen und was Ihnen passiert ist. Nach einer Straftat kann es vorkommen, dass Betroffene gesundheitliche Schäden erleiden und zum Beispiel Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben. Mehr über die bereitstehenden finanziellen Hilfen erfahren Sie ausführlicher hier.
Erste Anlaufstelle: die Landesversorgungsämter
Ob psychologische Betreuung, Heil- und Krankenbehandlung, Pflege, fürsorgerische Leistungen oder finanzielle Entschädigung: Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Landesversorgungsamt gestellt werden. Hier geht es zur Übersicht der Landesversorgungsämter.
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Kommt es bei der beruflichen Tätigkeit, bei Ausflügen mit einer Schulklasse oder einer universitären Seminargruppe und damit zusammenhängenden Wegen zu Verletzungen infolge einer Gewalttat, können unter Umständen Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden. Dann sind die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften Ansprechpartner.
Mehr über die Leistungen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften lesen Sie hier .
Bundesamt für Justiz
Nach extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten können Betroffene Härteleistungen erhalten. Hier ist das Bundesamt für Justiz der zuständige Ansprechpartner.
Verein Verkehrsopferhilfe (VOH)
Wenn ein Fahrzeug bei einer Straftat zum Einsatz kommt, können sich die Betroffenen an eine eventuell bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung wenden oder, wenn diese nicht leistet, an den Verein Verkehrsopferhilfe (VOH).