Die Bundesländer nehmen die allgemeine Opferhilfe im Rahmen der föderalen Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahr. Sie engagieren sich durch zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen, um die Situation von Betroffenen zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anbieten zu können. Dies geschieht beispielsweise durch die Bestellung von Opferschutzbeauftragten bei den Polizeidienststellen, durch Einrichtung von Zeugenbetreuungsstellen, Unterbringungsmöglichkeiten für misshandelte Frauen und Mädchen, Bereitstellung von Informationsmaterial für Kriminalitätsopfer und finanzielle Unterstützung.
Staatliche sowie nichtstaatliche, professionelle und ehrenamtliche Opferhilfeeinrichtungen engagieren sich durch viele unterschiedliche Maßnahmen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern und ihnen passende Hilfen anbieten zu können.
Die Expertinnen und Experten der Opferhilfeeinrichtungen bieten die Möglichkeit, über die Folgen der Tat zu sprechen, sie leisten psychosoziale Unterstützung, informieren über ein mögliches Strafverfahren und finanzielle Entschädigungsleistungen. Sie können auch weitere Hilfen, wie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder psychotherapeutische Unterstützung, vermitteln.
Als bundesweit handelnde Opferhilfeorganisation ist der „WEISSER RING e. V.“ zu nennen. Der Verein bietet neben Anlaufstellen in ganz Deutschland zum Beispiel auch ein täglich in der Zeit von 7 bis 22 Uhr besetztes „Opfer-Telefon“ (Rufnummer: 116 006) an, bei dem Opfer von Straftaten schnelle und professionelle Unterstützung erhalten.
Der „Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V.“ (ado) wirkt als Dachorganisation verschiedener professionell tätiger regionaler Opferhilfeeinrichtungen. Ziele sind unter anderem ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Opferhilfeeinrichtungen der Bundesrepublik, die Installierung von Standards professioneller Opferhilfe, die Gründung weiterer professioneller Opferhilfeeinrichtungen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Opfereinrichtungen.
Es gibt zum Beispiel auch eine Reihe von Hilfseinrichtungen, die sich auf die Beratung und Betreuung von Betroffenen spezieller Straftaten, insbesondere von Sexualstraftaten, rassistischen, antisemitischen oder auch homo- und transphoben Übergriffen, spezialisiert haben. Auch diese sind in verschiedenen Dachverbänden organisiert, zum Beispiel:
- VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
- BFF – Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland
Mit dem bundesweiten Portal www.frauenhaus-suche.de können betroffene Frauen und deren Kinder von Gewalttaten nunmehr selbstständig die tagesaktuelle Aufnahmekapazität aller eingetragenen Frauenhäuser und Schutzwohnungen einsehen. Überdies werden mit dieser Webseite unterstützende Institutionen, Behörden und Personen in die Lage versetzt, direkt und ohne Umwege über Dritte einen Frauenhausplatz zu finden.
Wohnortnahe, zur jeweiligen Tat passende Hilfsangebote finden Sie über unseren Beratungsstellen-Finder.
In mehreren Bundesländern gibt es zudem Landesstiftungen mit regionalen Beratungsstellen oder Opferhilfebüros. Diese Stiftungen leisten finanzielle Unterstützung sowohl für Betroffene als auch für Organisationen, die sich in der Betreuung Betroffener engagieren.
Informationen zu den Angeboten in den verschiedenen Bundesländern finden Sie auf den jeweiligen Informationsseiten:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Hessen
- Opferschutz
Unter der Rubrik „"Opferschutz“" sind aktuelle Informationen und Kontaktdaten zu den regionalen Opferberatungsstellen, den Zeugenzimmern, den Täter-Opfer-Ausgleich-Angeboten im allgemeinen Strafrecht und den Entschädigungsleistungen abrufbar.
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen