Staatsanwaltschaft
Staatsanwältinnen und -anwälte leiten zunächst das Ermittlungsverfahren. Sie sind verpflichtet, sowohl be- als auch entlastende Beweise in einem Fall zu sichern. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und sie Anklage erheben möchte oder das Verfahren eingestellt wird. Vor Gericht verliest die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz, darf Fragen an Zeuginnen und Zeugen stellen, Beweise vorbringen und hält ein Schlussplädoyer. Wenn sie mit dem Urteil der Gerichts nicht einverstanden ist, kann sie Berufung oder Revision einlegen.
Die Staatsanwaltschaft ist auch dafür zuständig, die Strafvollstreckung zu überwachen, also zum Beispiel sicherzustellen, dass eine verurteilte Person die Haft antritt oder ihre Geldstrafe bezahlt.