Der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet

Das Strafverfahren im Überblick

Das Strafverfahren hat zum Ziel, die Wahrheit herauszufinden, den Täter oder die Täterin zu ermitteln und vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.

Icon Strafverfahren

Wichtige
Grundsätze im
Strafverfahren

Strafverfahren Unschuldsvermutung

„Im Zweifel für den Angeklagten.“ Das bedeutet: Wenn nach Würdigung der erhobenen Beweise Zweifel an der Täterschaft verbleiben, entscheidet das Gericht zugunsten des oder der Angeklagten. Ferner gilt die Unschuldsvermutung. Das heißt, dass Beschuldigte so lange als unschuldig gelten, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen werden kann.

Strafverfahren Öffentlichkeitsgrundsatz

Bürgerinnen und Bürger können an den Verhandlungen teilnehmen, es gibt keine geheimen Absprachen. Es ist in bestimmten Fällen jedoch möglich, die Öffentlichkeit auszuschließen – zum Beispiel zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen.

Strafverfahren Faires Verfahren

Aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens ergeben sich viele Rechte und Pflichten im Strafverfahren. Ein Recht der Angeklagten ist zum Beispiel das Recht auf Akteneinsicht oder unter gewissen Umständen das Recht auf Bestellung einer Pflichtverteidigung. Aber auch Betroffenen entstehen aus diesem Grundsatz Rechte, wie das Recht auf Akteneinsicht oder als Nebenklägerin oder Nebenkläger Fragen stellen zu können.

Strafverfahren Rechtliches Gehör

Angeklagte müssen sich zu den Vorwürfen äußern können. Das ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Sie können aber auch den Zeuginnen und Zeugen selbst Fragen stellen.

Strafverfahren Richterliche Unabhängigkeit

Niemand soll Richterinnen oder Richter beeinflussen können, sie sind ausschließlich dem Gesetz unterworfen und unterliegen keinen Weisungen. Das ist der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Daher gibt es auch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen, wenn Gründe vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Richter oder die Richterin das Verfahren nicht neutral leitet.

Die Beweissicherung

Hilfe für Rechte zum Strafverfahren - Beweissicherung

Einem Täter oder einer Täterin muss eine Straftat vor Gericht nachgewiesen werden. Wichtig dafür sind Beweise.

Die Strafanzeige

Strafverfahren - Anzeige

Wer von einer Straftat betroffen ist oder Zeuge bzw. Zeugin einer Straftat wird, kann diese anzeigen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Das Ermittlungsverfahren

Strafverfahren - Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer Tat erfährt, und endet, wenn vor Gericht Anklage erhoben wird oder die Ermittlungen eingestellt werden.

Die Beweissicherung

Hilfe für Rechte zum Strafverfahren - Beweissicherung

Einem Täter oder einer Täterin muss eine Straftat vor Gericht nachgewiesen werden. Wichtig dafür sind Beweise.

Die Strafanzeige

Strafverfahren - Anzeige

Wer von einer Straftat betroffen ist oder Zeuge bzw. Zeugin einer Straftat wird, kann diese anzeigen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Das Ermittlungsverfahren

Strafverfahren - Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer Tat erfährt, und endet, wenn vor Gericht Anklage erhoben wird oder die Ermittlungen eingestellt werden.

Vereinfachtes schriftliches Verfahren ohne mündliche Gerichtsverhandlung

Strafverfahren - Einstieg

Nicht bei jedem Strafverfahren gibt es eine Verhandlung im Gerichtssaal. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu erlassen.

Vor Gericht: die Hauptverhandlung

Strafverfahren - Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung laufen alle Fäden zusammen. Angeklagte, Zeuginnen und Zeugen und Sachverständige werden gehört – und das Gericht fällt ein Urteil.

„Im Namen des Volkes“ – das Urteil

Strafverfahren - Urteil Strafbeendigung

Mit Spannung erwarten alle Beteiligten eines Verfahrens den Urteilsspruch des Gerichts. Auch dafür gibt es einen klaren Ablauf.

Vereinfachtes schriftliches Verfahren ohne mündliche Gerichtsverhandlung

Strafverfahren - Einstieg

Nicht bei jedem Strafverfahren gibt es eine Verhandlung im Gerichtssaal. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu erlassen.

Vor Gericht: die Hauptverhandlung

Strafverfahren - Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung laufen alle Fäden zusammen. Angeklagte, Zeuginnen und Zeugen und Sachverständige werden gehört – und das Gericht fällt ein Urteil.

„Im Namen des Volkes“ – das Urteil

Strafverfahren - Urteil Strafbeendigung

Mit Spannung erwarten alle Beteiligten eines Verfahrens den Urteilsspruch des Gerichts. Auch dafür gibt es einen klaren Ablauf.

FAQ: Hilfe im Strafverfahren

Was ist der Täter-Opfer-Ausgleich?

Es handelt sich um eine außergerichtliche Konfliktlösung zwischen Täter bzw. Täterin und Betroffenen, meistens moderiert durch einen Konfliktberater oder eine Konfliktberaterin. Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs sind, die Interessen der Betroffenen zu stärken, Täter und Täterinnen durch direkte Begegnung mit den Konsequenzen ihrer Tat zu konfrontieren und den persönlichen Frieden der Betroffenen wiederherzustellen – mit oder ohne materielle Wiedergutmachung von Schäden.

Wer bezahlt meine Rechtsanwältin oder meinen Rechtsanwalt, wenn ich kein Geld habe?

Wenn Angeklagte verurteilt werden, müssen sie die Kosten des Verfahrens, darunter beispielsweise auch Anwaltskosten von Nebenklägerinnen und Nebenklägern bezahlen. Viele der Angeklagten sind dazu aber finanziell nicht in der Lage, dann müssen die Betroffenen selbst die Kosten tragen. Es gibt aber Ausnahmen, unter denen Betroffene Prozesskostenhilfe erhalten können. In manchen Fällen können Betroffene auch bei Gericht beantragen, einen Anwalt gestellt zu bekommen. Mehr dazu auf unserem Merkblatt Prozesskosten. Besonderheiten können bei der Anwendung von Jugendstrafrecht gelten.

Wann bin ich Zeuge bzw. Zeugin, wann Nebenklägerin bzw. Nebenkläger?

Betroffene sind zunächst Zeuginnen oder Zeugen. In bestimmten Fällen können sie sich der Klage anschließen und damit zum Nebenkläger bzw. zur Nebenklägerin werden. Damit sind sie aktive Prozessbeteiligte und bekommen automatisch weitere Rechte, z. B. das Recht, Beweis- oder Befangenheitsanträge zu stellen.

Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?

Die Vorsitzende Richterin oder der Vorsitzende Richter eröffnet die Verhandlung und stellt fest, ob alle erforderlichen Personen anwesend sind. Dann vernimmt er oder sie die Angeklagte oder den Angeklagten zu den persönlichen Verhältnissen und fordert sodann den Vertreter bzw. die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Verlesung der Anklageschrift. Es folgt die Vernehmung der oder des Angeklagten zur Tat und die Beweisaufnahme. Gegebenenfalls werden auch Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige befragt. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt hält dann ihren Schlussvortrag und stellt einen Antrag auf Strafe, Einstellung oder Freispruch. Der oder die Angeklagte erhält das letzte Wort. Anschließend zieht sich das Gericht zur geheimen Beratung zurück. Die Hauptverhandlung endet mit der gerichtlichen Urteilsverkündung.

Wer darf vor Gericht Fragen stellen?

Grundsätzlich alle Verfahrensbeteiligten: Richter bzw. Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger, die Vertreter der Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie die oder der Angeklagte. Fragen aus dem Publikum sind nicht zulässig.

Was unterscheidet einen Pflicht- von einem Wahlverteidiger oder einer Wahlverteidigerin?

Grundsätzlich kann jede bzw. jeder Angeklagte einen eigenen Anwalt oder eine eigene Anwältin auswählen. Tut man das nicht, bestellt das Gericht in Fällen der notwendigen Verteidigung, wie z. B. bei Verbrechen, einer hohen Straferwartung oder Haft, einen sogenannten Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin. Wahl- und Pflichtverteidiger haben die gleichen Rechte und Pflichten.

Wer trägt die Kosten im Strafverfahren?

Grundsätzlich müssen Verurteilte die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen – also Gerichtskosten, sämtliche Anwaltskosten sowie die Kosten für andere beteiligte Personen wie Sachverständige. Bei einem Freispruch oder wenn Verurteilte nicht dazu in der Lage sind, trägt die Staatskasse zunächst die Kosten des Gerichtsverfahrens. Lassen sich Betroffene durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten, müssen sie unter Umständen die Kosten dafür selbst tragen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen. Welche das sind und weitere Informationen zu den Kosten im Strafverfahren, haben wir im Merkblatt Prozesskosten zusammengestellt.

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