Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen, die Tat aufzuklären

Dokumenttyp:Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren beginnt, sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von einer Tat erfährt, und endet, wenn vor Gericht Anklage erhoben wird, die Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellt oder die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Strafverfahren - Ermittlungsverfahren

Unter welchen Voraussetzungen werden Staatsanwaltschaft und Polizei tätig? Das erfahren Sie hier. Das Ermittlungsverfahren

Hilfe-Lotse

Wir möchten Ihnen helfen. Zu welchem Thema suchen Sie Informationen?

Wählen Sie:

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz