Anonyme Strafanzeige

Kann eine Strafanzeige auch anonym erstattet werden? Was bedeutet es, der Polizei einen anonymen Hinweis zu geben?

Strafverfahren - Anzeige

Wenn eine Strafanzeige erstattet wird, müssen grundsätzlich die Personalien angegeben werden, damit die Identität der oder des Anzeigenden zweifelsfrei feststeht. Auch die Glaubwürdigkeit der Aussage kann so besser bewertet werden. Wenn Anzeigende sich scheuen, ihre persönlichen Daten bei der Polizei anzugeben, etwa weil sie sich bedroht fühlen, sollten sie das der Polizei frühestmöglich mitteilen.


Geheimhalten der Adresse
Wenn eine Zeugin oder ein Zeuge besorgt ist, dass sie oder er selbst oder andere (zum Beispiel Familienangehörige) durch die Angabe ihres Wohnorts gefährdet werden könnten, kann die Adresse geheim gehalten werden. Stattdessen können Anzeigende eine andere Adresse angeben, an der sie zuverlässig erreicht werden können, zum Beispiel die Adresse der Anwältin oder des Anwalts oder einer Opferhilfeeinrichtung. In besonders ernsten Fällen hilft auch die Polizei mit einer Zustelladresse weiter. Der Wohnort wird dann in den Akten nicht genannt.

Wichtig: Damit der Wohnort von Anfang an nicht in den Akten auftaucht, sollten Betroffene möglichst schon bei der Erstattung der Strafanzeige an einen entsprechenden Hinweis auf die befürchtete Gefährdung denken.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Zeugin oder Zeuge finden Sie hier.

Natürlich kann man die Polizei auch ohne Nennung der Personalien als „anonyme Hinweisgeberin“ oder als „anonymer Hinweisgeber“ über einen Sachverhalt informieren. Aber der Beweiswert solcher Hinweise ist geringer, weil die Angabe der Personalien insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage sehr wichtig ist. Im Falle von anonymen Hinweisen kann die Polizei keine Nachfragen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts stellen. Wenn anonym mitgeteilte Hinweise nicht ausreichend konkret sind, kann es deshalb passieren, dass die von der Polizei einzubindende Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Anfangsverdachts ablehnt und deshalb kein Ermittlungsverfahren einleitet.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wann die Staatsanwaltschaft Verfahren einstellt.

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