Zeuginnen und Zeugen sind vielleicht verunsichert, wenn sie zu einer Vernehmung eingeladen werden. Eine Person aus dem näheren Umfeld darf mit zur Vernehmung kommen, vorausgesetzt, sie ist nicht selbst Zeugin oder Zeuge der Straftat. Es gibt auch viele Möglichkeiten, Zeuginnen und Zeugen mit Unsicherheiten und Ängsten zu helfen. Die können aber nur dann genutzt werden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und der Justiz auch von den Problemen wissen und darauf angesprochen werden.
Rechtsbeistand
Selbstverständlich ist es erlaubt, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit zur Vernehmung zu bringen. Hier finden Sie Informationen zur Anwaltssuche und zur Prozesskostenhilfe, die dann in Betracht kommt, wenn Sie nebenklagebefugt sind und sich keinen rechtsanwaltlichen Beistand leisten können.
Hilfe und Betreuung
In vielen Städten gibt es Zeugenbetreuungsstellen direkt bei Gericht. Ansprechpartnerinnen und -partner informieren Betroffene zum Beispiel über den Ablauf eines Strafverfahrens und einer Gerichtsverhandlung. Diese Personen begleiten Betroffene auf Wunsch auch zur Gerichtsverhandlung. Sie unterstützen Betroffene bei der Kontaktaufnahme zum Gericht und stehen ihnen auch nach dem Prozess noch zur Seite. Wenn nötig vermitteln sie auch therapeutische oder psychologische Hilfe. Informationen hierzu finden Sie meist auf der Internetseite des Gerichts, vor dem verhandelt wird.
Auch die unabhängigen Opferhilfeeinrichtungen können bei der Zeugenaussage unterstützen. Sie geben ebenfalls Informationen zum Verfahrensablauf, leisten psychosoziale Unterstützung und vermitteln weitere Hilfen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung leistet eine weitere Form der Unterstützung für Verletzte von Straftaten. Sie berät sie nicht rechtlich, sondern unterstützt im Ermittlungsverfahren und später während und nach der Hauptverhandlung, indem sie zum Beispiel zu Vernehmungen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft begleitet und vor dem Termin das Gerichtsgebäude und den Gerichtssaal zeigen kann. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei schweren Sexual- oder Gewaltstraftaten, ist die Begleitung kostenlos.
Angst vor Bedrohung
Bei einer Bedrohung sollten sich die betroffenen Personen umgehend an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht wenden. Damit diese helfen können, sollte offen geschildert werden, worum es geht. Bedrohte können die Polizei ansprechen und fragen, welche Maßnahmen in ihrem Fall möglich und sinnvoll sind.