Im Zeugenstand

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Wer von einer Straftat betroffen ist oder Zeugin oder Zeuge einer Straftat wird, kann zur Vernehmung vor Gericht geladen werden. Ein Überblick über alles, was man dazu wissen muss.

Schutz für Zeuginnen und Zeugen

Hilfe und Beratung - Präventive Angebote

Manche Zeuginnen und Zeugen machen sich Sorgen wegen der Aussage vor Gericht. Zu ihrem Schutz gibt es verschiedene Maßnahmen.

Was Zeugen dürfen, was Zeugen müssen

Zeugen - Rechte und Pflichten

Wer als Zeugin oder Zeuge vor Gericht geladen wird, kann bestimmte Rechte in Anspruch nehmen. Natürlich haben Zeugen auch gewisse Pflichten – insbesondere die Wahrheitspflicht.

Zeugenentschädigung

Hilfe für Rechte zum Strafverfahren - Schadensersatzansprüche

Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, etwa bei Verdienstausfall. Das gilt auch für Betroffene, die eine Zeugenaussage machen.

Das Recht auf Beistand und Hilfe bei Ängsten

Zeugen Ängste

Viele Betroffene von Straftaten und auch Zeuginnen oder Zeugen haben keine Erfahrungen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und sind unsicher. Möglicherweise sind sie auch durch die Tat belastet und machen sich Sorgen. Zeuginnen und Zeugen müssen nicht allein zu einer Vernehmung gehen. Sie können eine Begleitperson bestimmen oder sich von einem Anwalt oder einer Anwältin begleiten lassen.

FAQ: Zeuginnen und Zeugen

Wer darf bei einer Vernehmung durch die Polizei dabei sein?

Zeuginnen und Zeugen können Angehörige oder eine Freundin oder einen Freund mitbringen, vorausgesetzt, diese sind nicht selbst Zeugin oder Zeuge. Es gibt auch die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Anwältin.

Muss man in jedem Fall aussagen?

Sind der oder die Beschuldigte bzw. Angeklagte und die aussagende Person bis zu einem gesetzlich bestimmten Grad verwandt (so z. B. Onkel/Tante, aber auch noch Schwiegerurgroßeltern), verlobt oder verheiratet, muss keine Aussage gemacht werden. Auch müssen Fragen nicht beantwortet werden, wenn man sich selbst oder einen entsprechend nahen Angehörigen belasten könnte. Bei entfernteren Verwandtschaftsgraden (z. B. Cousin/Cousine oder Angehörige wie Großonkel/Großtante) besteht hingegen kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht.

Ich will nicht, dass alle intime Details von mir erfahren. Muss ich trotzdem aussagen?

Unter besonderen Umständen, zum Beispiel bei einer besonderen Schwere der Tat oder wenn Zeuginnen oder Zeugen sehr persönliche oder intime Details beschreiben müssen, kann in der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Dem Gericht gegenüber müssen die Angaben aber gemacht werden. In besonderen Fällen kann die Zeugin oder der Zeuge per Videoübertragung vernommen werden.

„Die Belastung der Zeuginnen und Zeugen reduzieren“

Viele Zeuginnen und Zeugen müssen zum ersten Mal vor Gericht aussagen. Damit sie dort besser zurechtkommen, gibt es Betreuer und Betreuerinnen wie Shanti Vodjani. Im Interview erklärt sie, an welcher Stelle sie unterstützt.

Interview Shanti Vodjani

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