Hilfe bei der Verständigung

Wer die deutsche Sprache nicht oder nur schwer versteht, bekommt Hilfe bei der Verständigung.

Eigene Rechte - Welche Aufgabe

Wer die deutsche Sprache nicht oder nur schwer versteht, bekommt Hilfe bei der Verständigung. Und zwar nicht erst vor Gericht: Schon beim Erstatten einer Anzeige unterstützt die Polizei oder Staatsanwaltschaft dabei, dass Anzeigende alles genau verstehen und alles richtig protokolliert wird. Eine schriftliche Bestätigung der Anzeige erhalten Sie auf Antrag in Ihrer Sprache.


Vor Gericht
Wer vor Gericht als Zeugin oder Zeuge vernommen wird, bekommt eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zur Seite gestellt. Betroffene von Straftaten, die Nebenklägerin oder Nebenkläger sind, können auch die kostenfreie Übersetzung weiterer Schriftstücke aus den Akten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie diese Schriftstücke brauchen, um ihre Rechte im Prozess wahrnehmen zu können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Verfahren eingestellt wird, weil die Beweise nicht ausreichen. Dann wird auf Antrag auch der Einstellungsbescheid übersetzt, damit überlegt werden kann, ob eine Beschwerde dagegen eingelegt werden soll.

Weitere Informationen gibt es im „Merkblatt für Opfer einer Straftat“ in verschiedenen Sprachen.

Hilfe-Lotse

Wir möchten Ihnen helfen. Zu welchem Thema suchen Sie Informationen?

Wählen Sie:

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz