Einem Täter oder einer Täterin muss eine Straftat vor Gericht nachgewiesen werden. Wichtig dafür sind Beweise.
Sichern von Beweisen
Eine Vielzahl von Beweismitteln kann dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu überführen. Beispielsweise sind Lichtbilder vom Tatort oder von den erlittenen Verletzungen bzw. Videoaufnahmen aus dem Bereich des Tatorts zu nennen, die das Ausmaß der Schäden bzw. den Tathergang als solchen zeigen. Neben den Beobachtungen durch Zeuginnen und Zeugen können darüber hinaus DNA-Spuren und Fingerabdrücke zur Identifizierung der Täterin oder des Täters beitragen. Gleiches gilt für verwendete Werkzeuge bzw. die dadurch verursachten Schäden. Für alle Arten von Beweisen gilt: Wenn möglich zunächst nichts verändern und die Polizei alarmieren, damit diese die Spuren sichern kann.
Beweissicherung bei Hass und Gewalt im Netz
Bei der privaten Beweissicherung von Hass und Gewalt im Internet ist insbesondere auf Vollständigkeit zu achten. Als Mittel kann dabei ein Screenshot zum Einsatz kommen: Er muss neben dem Kommentar selbst auch Datum und Uhrzeit sowie den (User-)Namen der mutmaßlichen Täter oder Täterinnen enthalten.
Außerdem sollte auch der Kontext des Kommentars erkennbar sein. Folgt der Hasstext unmittelbar auf einen Beitrag, sollte der Screenshot möglichst beide Postings umfassen. Sind dazwischen weitere Nachrichten ausgetauscht worden, empfiehlt es sich, den gesamten Verlauf durch Screenshots oder Ausdrucke zu sichern. Nur so ist im Nachhinein der Zusammenhang für Dritte nachvollziehbar.
Daneben muss deutlich werden, gegen wen sich der Kommentar richtet und wann er veröffentlicht wurde. Bei einem Bildschirmfoto ist das Dokument zudem direkt mit Datum und Uhrzeit benannt. Dieser Zeitstempel kann Auskunft darüber geben, wann der Post noch im Internet abrufbar war.
Beweissicherung in Fällen sexualisierter oder körperlicher Gewalt
Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt können die sichtbaren Verletzungen dokumentieren lassen. Eine ärztliche Bescheinigung über die erlittenen Verletzungen stellen ihnen nach einer Untersuchung grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus aus. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, die die Verletzungen für die Betroffenen von Straftaten dokumentieren.
In Gewaltschutzambulanzen kann man sich von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern untersuchen und Verletzungen oder andere Spuren sichern lassen, ohne eine Anzeige zu erstatten. Ob man zusätzlich eine Anzeige erstatten möchte, kann man unabhängig davon entscheiden.
Auch die eigene Dokumentation mit Lichtbildern oder die Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte außerhalb einer Gewaltschutzambulanz ist als Beweismittel verwendbar. Eine Dokumentation durch Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner hat aber unter Umständen einen höheren Beweiswert, da die Dokumentation dann bereits im Hinblick auf ein späteres Strafverfahren durchgeführt wird.
Hier finden Sie eine Übersicht der Stellen, die eine anonyme Spurensicherung anbieten.
Wenn Sie auf die obenstehenden Buttons klicken, werden Daten an Facebook, Twitter oder WhatsApp übertragen und unter Umständen dort auch gespeichert.
Das BMJV hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Erklärung zum Datenschutz.
Ich habe sexualisierte oder körperliche Gewalt erfahren. Wo kann ich meine Verletzungen dokumentieren lassen?
Eine ärztliche Bescheinigung über die erlittenen Verletzungen stellen Ihnen nach einer Untersuchung grundsätzlich jede Arztpraxis oder die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus aus. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, in denen man anonym Verletzungen dokumentieren lassen kann. Auch eine eigene Dokumentation mit Lichtbildern ist möglich. Mehr dazu in unserem Merkblatt Beweissicherung.
Kann mein Hausarzt oder meine Hausärztin eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellen?
Jede Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin kann als Beweismittel verwendet werden. Gleichwohl könnte eine Dokumentation durch einen Rechtsmediziner oder eine Rechtsmedizinerin (die vor allem an rechtsmedizinischen Instituten von Universitätskliniken beschäftigt sind) gerade im Hinblick auf ein späteres Strafverfahren hilfreich sein. Mehr dazu in unserem Merkblatt Beweissicherung.
Ich habe meine Verletzungen nicht dokumentieren lassen. Kann ich die Straftat trotzdem anzeigen?
Eine Anzeige ist immer möglich. Die Dokumentation von Verletzungen und anderen Spuren kann jedoch helfen, den Nachweis zu führen, ob und in welchem Ausmaß eine Verletzung vorgelegen hat.
Ich möchte Beweismaterial für Hass und Gewalt im Netz sichern. Wie erstelle ich einen Screenshot, der alle wichtigen Informationen enthält?
Bei der privaten Beweissicherung von Hass und Gewalt im Internet ist insbesondere auf Vollständigkeit zu achten. Als Mittel kann dabei ein Screenshot zum Einsatz kommen, der alle wichtigen Informationen enthält. Er sollte neben dem Beitrag selbst, weswegen die Anzeige erfolgt, auch Datum und Uhrzeit sowie den (User-)Namen des mutmaßlichen Täters oder der mutmaßlichen Täterin enthalten. Außerdem sollte auch der Kontext des Kommentars erkennbar sein. Es muss deutlich werden, gegen wen sich der Beitrag richtet und wann er veröffentlicht wurde. Ein Zeitstempel des Bildschirmfotos kann Auskunft darüber geben, wann der Post noch im Internet abrufbar war. Mehr dazu in unserem Merkblatt Beweissicherung.
„Viele sind unsicher, ob sie Anzeige erstatten sollen“
Betroffene von Gewalttaten können sich in Einrichtungen wie der Gewaltschutzambulanz der Charité in Berlin melden und dort anonym Beweise sichern lassen. Im Interview erklärt Dr. Saskia Etzold, wie die Beweisaufnahme abläuft und wie es danach weitergehen kann.
Wir möchten Ihnen helfen. Zu welchem Thema suchen Sie Informationen?
Wählen Sie:
HinweisCookies
Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz