Einem Täter oder einer Täterin muss eine Straftat vor Gericht nachgewiesen werden. Wichtig dafür sind Beweise.
Sichern von Beweisen
Eine Vielzahl von Beweismitteln kann dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu überführen. Beispielsweise sind Lichtbilder vom Tatort oder von den erlittenen Verletzungen bzw. Videoaufnahmen aus dem Bereich des Tatorts zu nennen, die das Ausmaß der Schäden bzw. den Tathergang als solchen zeigen. Neben den Beobachtungen durch Zeuginnen und Zeugen können darüber hinaus DNA-Spuren und Fingerabdrücke zur Identifizierung der Täterin oder des Täters beitragen. Gleiches gilt für verwendete Werkzeuge bzw. die dadurch verursachten Schäden. Für alle Arten von Beweisen gilt: Wenn möglich zunächst nichts verändern und die Polizei alarmieren, damit diese die Spuren sichern kann.
Beweissicherung bei Hass und Gewalt im Netz
Bei der privaten Beweissicherung von Hass und Gewalt im Internet ist insbesondere auf Vollständigkeit zu achten. Als Mittel kann dabei ein Screenshot zum Einsatz kommen: Er muss neben dem Kommentar selbst auch Datum und Uhrzeit sowie den (User-)Namen der mutmaßlichen Täter oder Täterinnen enthalten.
Außerdem sollte auch der Kontext des Kommentars erkennbar sein. Folgt der Hasstext unmittelbar auf einen Beitrag, sollte der Screenshot möglichst beide Postings umfassen. Sind dazwischen weitere Nachrichten ausgetauscht worden, empfiehlt es sich, den gesamten Verlauf durch Screenshots oder Ausdrucke zu sichern. Nur so ist im Nachhinein der Zusammenhang für Dritte nachvollziehbar.
Daneben muss deutlich werden, gegen wen sich der Kommentar richtet und wann er veröffentlicht wurde. Bei einem Bildschirmfoto ist das Dokument zudem direkt mit Datum und Uhrzeit benannt. Dieser Zeitstempel kann Auskunft darüber geben, wann der Post noch im Internet abrufbar war.
Beweissicherung in Fällen sexualisierter oder körperlicher Gewalt
Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt können die sichtbaren Verletzungen dokumentieren lassen. Eine ärztliche Bescheinigung über die erlittenen Verletzungen stellen ihnen nach einer Untersuchung grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus aus. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, die die Verletzungen für die Betroffenen von Straftaten dokumentieren.
In Gewaltschutzambulanzen kann man sich von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern untersuchen und Verletzungen oder andere Spuren sichern lassen, ohne eine Anzeige zu erstatten. Ob man zusätzlich eine Anzeige erstatten möchte, kann man unabhängig davon entscheiden.
Auch die eigene Dokumentation mit Lichtbildern oder die Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte außerhalb einer Gewaltschutzambulanz ist als Beweismittel verwendbar. Eine Dokumentation durch Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner hat aber unter Umständen einen höheren Beweiswert, da die Dokumentation dann bereits im Hinblick auf ein späteres Strafverfahren durchgeführt wird.
Hier finden Sie eine Übersicht der Stellen, die eine anonyme Spurensicherung anbieten.
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