Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen: von der Demütigung, Beleidigung, Bedrohung und Einschüchterung bis hin zu psychischen, körperlichen und sexuellen Misshandlungen oder Freiheitsberaubungen.
Was tun, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind?
Weiterführende Infos
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Häusliche Gewalt selbst erlebt zu haben, ist psychisch häufig sehr belastend. Hier sowie bei der Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten gibt es Hinweise und Kontaktdaten.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige erstatten. Kommt es zu einem Strafverfahren, finden Sie hier Informationen dazu.
Wenn Sie zum Schutz vor häuslicher Gewalt in eine Schutzeinrichtung, wie beispielweise ein sogenanntes „Frauenhaus“, ziehen, hat die Meldebehörde bei der Anmeldung von Amts wegen eine Auskunftssperre einzutragen. Die Eintragung bewirkt, dass eine Melderegisterauskunft nur zulässig ist, wenn Ihre Anhörung ergibt, dass eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen, kann es manchmal auch ratsam sein, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.