Was tun bei häuslicher Gewalt?

Dokumenttyp:Merkblatt

Körperliche und seelische Gewalt findet häufig auch „zu Hause“ statt, in Partnerbeziehungen, aber auch in sonstigen familiären Beziehungen und Näheverhältnissen.

Hilfe Gewaltschutzgesetz - Einstieg

Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen: von der Demütigung, Beleidigung, Bedrohung und Einschüchterung bis hin zu psychischen, körperlichen und sexuellen Misshandlungen oder Freiheitsberaubungen.


Was tun, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind?

  • Bei akuter Bedrohung unverzüglich die Polizei anrufen (110). Die Polizeigesetze der Bundesländer sehen verschiedene Befugnisse vor, die ergriffen werden können. Diese ermöglichen u. a., polizeilich anzuordnen, dass die Täterin bzw. der Täter der Wohnung verwiesen wird oder sich z. B. Ihrem Zuhause nicht mehr nähern darf. Die Befugnisse richten sich im Einzelnen nach dem Polizeirecht Ihres Bundeslandes und sie werden auch unterschiedlich bezeichnet (z. B. Wohnungsverweis/Wohnungsverweisung Aufenthaltsverbot/Aufenthaltsgebot/Betretungsverbot/Rückkehrverbot, Annäherungsverbot/Näherungsverbot/Kontaktverbot).
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Übergeben Sie der Polizei Kleidungsstücke oder Gegenstände zur Spurensicherung, an denen Spuren des Täters oder der Täterin haften können.
  • Notieren Sie sich Einzelheiten zu den Vorfällen häuslicher Gewalt: Datum, Uhrzeit, wer hat was getan?
  • Holen Sie ärztliche Bescheinigungen über eventuell erlittene Verletzungen ein. Diese stellen Ihnen nach einer Untersuchung grundsätzlich jede Arztpraxis oder die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus aus. Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt können die sichtbaren Verletzungen in sog. Gewaltschutzambulanzen rechtsmedizinisch dokumentieren lassen, auch anonym. Das heißt aber nicht, dass man automatisch eine Strafanzeige erstatten muss. Hier finden Sie eine Übersicht der Stellen, die eine anonyme Spurensicherung anbieten.
  • Am allerwichtigsten: Holen Sie sich Hilfe. Es gibt viele verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, beispielsweise:

    • Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 oder per Onlineberatung vertraulich und kostenfrei Hilfe und Unterstützung. Wegen aktueller Entwicklungen hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ sein Sprachangebot erweitert, so dass von Gewalt Betroffene Frauen nunmehr auch in ukrainischer Sprache Unterstützung finden können. Damit ist das Angebot neben Deutsch inzwischen in 18 weiteren Sprachen verfügbar. Dasselbe Angebot steht Männern, die von Gewalt betroffen sind, unter der Nummer 0800 1239900 zur Verfügung (Hilfetelefon „Gewalt an Männern“).
    • Unterstützung vor Ort bieten die Opferhilfeeinrichtungen, die Sie bei dem Beratungsstellen-Finder finden können. Die speziellen Fachberatungsstellen sind auch über den Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe auffindbar (www.frauen-gegen-gewalt.de).
    • Die Initiative staerker-als-gewalt.de bietet auf ihrer Webseite zahlreiche Informationen rund um das Thema Gewalt sowie diverse Ansprechpartner für Hilfe, Beratung und Unterstützung.
  • Es kann in manchen Fällen notwendig sein, vorübergehend einen sicheren Aufenthaltsort zu wählen. Auf der Internetseite frauenhauskoordinierung.de finden Sie eine Übersicht aller Frauenhäuser und Hilfestellen.
  • Opfer von Gewalt können zudem insbesondere nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtliche Schutzanordnungen beantragen, etwa in Form eines Kontakt- und Näherungsverbots oder einer Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung („Wer schlägt, der geht.“). Hier sowie in der Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ finden Sie mehr Informationen dazu.


Weiterführende Infos

Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Häusliche Gewalt selbst erlebt zu haben, ist psychisch häufig sehr belastend. Hier sowie bei der Onlinedatenbank für Betroffene von Straftaten gibt es Hinweise und Kontaktdaten.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Strafanzeige erstatten. Kommt es zu einem Strafverfahren, finden Sie hier Informationen dazu.

Wenn Sie zum Schutz vor häuslicher Gewalt in eine Schutzeinrichtung, wie beispielweise ein sogenanntes „Frauenhaus“, ziehen, hat die Meldebehörde bei der Anmeldung von Amts wegen eine Auskunftssperre einzutragen. Die Eintragung bewirkt, dass eine Melderegisterauskunft nur zulässig ist, wenn Ihre Anhörung ergibt, dass eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

Neben der Unterstützung durch die Beratungsstellen, kann es manchmal auch ratsam sein, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.

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