Eine kurze Übersicht über das zivilrechtliche Verfahren
In einem Zivilprozess prozessieren zwei Parteien gegeneinander, eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft gibt es nicht.
Ein Zivilprozess kann bei einem Amtsgericht oder einem Landgericht stattfinden. Bei welchem Gericht der Prozess geführt wird, hängt davon ab, um welches Rechtsgebiet es sich handelt, zum Beispiel um eine Frage des Familienrechts, und wie hoch der Streitwert ist, also zum Beispiel, um wie viel Schadensersatz oder Schmerzensgeld es geht. Wer durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat und diesen ausgeglichen haben möchte, kann ein Zivilverfahren in Gang setzen. Dafür muss die oder der Betroffene vor dem zuständigen Gericht eine Klage einreichen. Vor dem Landgericht kann man die Klage nicht selbst einreichen, sondern muss sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Die sogenannte Klageschrift muss den genauen Namen und die genaue Anschrift der Klägerin oder des Klägers und der Beklagten bzw. des Beklagten enthalten. Es muss auch genau beschrieben werden, worauf sich die Klage richtet, was also das Gericht dem Kläger zusprechen soll. Zu guter Letzt muss der Kläger oder die Klägerin alle Tatsachen schildern, aus denen sich ergibt, worauf sich sein Anspruch stützt, und am besten auch schon zum Nachweis beispielsweise Zeugen benennen oder entsprechende Unterlagen, etwa die Kopie des Vertrags oder Kontoauszüge, beifügen.
Im Zivilprozess ermittelt das Gericht nicht selbst und auch nicht die Staatsanwaltschaft. Die Klägerin bzw. der Kläger muss von sich aus erklären und beweisen, was geschehen ist und worauf sich die Ansprüche stützen. Am Ende des Verfahrens steht das Urteil des Gerichts. Das Urteil wird in der Regel gesondert verkündet und anschließend schriftlich zugestellt. Die Parteien können sich aber auch auf einen Vergleich einigen, die Klage kann zurückgenommen werden oder der bzw. die Beklagte erkennt den Anspruch an. Dann wird kein Urteil verkündet.
Welche Ansprüche können Betroffene von Straftaten in einem Zivilprozess geltend machen?
Klägerinnen und Kläger können verschiedene Arten von Ansprüchen bei einer erfolgreichen Klage vor Gericht durchsetzen. In manchen Fällen können auch mehrere Ansprüche zugleich durchgesetzt werden, zum Beispiel Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
Der Täter bzw. die Täterin verpflichtet sich, bestimmte schädigende Verhaltensweisen in der Zukunft zu unterlassen, wenn eine Wiederholung zu erwarten ist. Außerdem müssen er bzw. sie alles tun, um die bisher entstandenen Schäden zu beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Löschen intimer Fotos oder Filme, die der Täterin oder dem Täter von der oder dem Geschädigten gemacht hat. - Schadensersatzansprüche
Schadensersatz in Form von Geldersatz kann Betroffenen einer Straftat zugesprochen werden, etwa für Reparaturkosten, entgangenen Arbeitslohn oder Krankenhauskosten. Auch die sogenannten Schmerzensgelder, die das Leid nach einer Verletzung ausgleichen sollen, können geltend gemacht werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkret erlittenen Schmerzen und der Dauer der Heilung oder der dauerhaften Folgen der Verletzung festgesetzt. - Herausgabe- und Wertersatzansprüche
Gestohlene oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände müssen von dem Täter oder der Täterin zurückgegeben werden. Ist dies nicht möglich, hat der oder die Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Wertes. - Nutzungsersatzansprüche
Hat der Täter oder die Täterin etwas besessen, mit dessen Nutzung er oder sie Geld verdient hat (zum Beispiel eine Mietwohnung oder eine Geldanlage), dann muss er oder sie den oder die Betroffene entschädigen, wenn unberechtigt Vorteile aus dem Gebrauch der Sache erlangt wurden. Das kann zum Beispiel bei erzielten Einnahmen der Fall sein. Aufwendungsersatzansprüche
Wenn die Betroffenen Geld, zum Beispiel für Notarkosten oder Transportkosten, auslegen mussten, weil die Täterin bzw. der Täter seine vertraglichen Leistungen nicht erbracht hat, dann muss die Täterin bzw. der Täter diese Kosten erstatten.