Strafanzeige per Mausklick oder Smartphone

Online eine Straftat melden: Das geht auf sogenannten „Internetwachen“.

Anzeige - Onlinewache

In den meisten Bundesländern bietet die Polizei die Möglichkeit, Anzeigen online zu erstatten. Die entsprechenden Seiten heißen in manchen Bundesländern „Internetwache“, in anderen „Onlinewache“. Doch für welche Art von Anzeigen ist die Anzeige per Mausklick geeignet? Und wie geht man dabei vor?


Achtung!

Nicht geeignet sind Onlinewachen als Anlaufstelle zu Beispiel, wenn

  • Spuren gesichert werden oder die Umstände am Tatort aufgenommen werden müssen,
  • ein sehr umfangreicher oder komplizierter Sachverhalt vorliegt

Gerade, wenn man emotional sehr aufgewühlt ist, kann es helfen, eine nahestehende Person zu bitten, bei der Erstattung der Anzeige zu unterstützen. Fragen zur Straftat können für Betroffene belastend sein, dann ist es gut, wenn sie jemanden haben, der oder die ihnen zur Seite steht.

Straftaten im Netz können auch über sogenannte Meldestellen an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Sie bieten auch Unterstützung bei der Anzeigenerstattung und bei Strafanträgen. Mehr dazu im Merkblatt „Hass und Gewalt im Netz“.

Werden Bezahlkarten oder Ausweispapiere gestohlen, kontaktieren Sie bitte sofort den Sperr-Notruf +49 116 116. Den Diebstahl sollten Sie natürlich trotzdem online anzeigen.


Die Internetwachen der Bundesländer

In folgenden Bundesländern ist es möglich, online Anzeige zu erstatten:
Baden-Württemberg
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

In folgenden Bundesländern gibt es noch keine Internetwache; Sie können die Polizei aber via Internet kontaktieren:
Bayern
Saarland
Thüringen

Onlineanzeige in vier Schritten

Rufen Sie die Seite des Bundeslandes auf, in dem die Straftat begangen wurde. Die Links finden Sie am Ende dieses Artikels. Klicken Sie auf den Link und wählen Sie den Bereich Onlineanzeige. Gut zu wissen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um eine Straftat handelt, können Sie auf den Websites der Onlinewachen auch statt einer Anzeige einen „Hinweis“ geben.

Füllen Sie das Onlineformular aus. Dabei werden Ihnen Fragen gestellt wie: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt? Sie werden nach den Umständen der Tat und Zeuginnen und Zeugen gefragt, nach der Schadenhöhe und möglichen Motiven der Täterin oder des Täters. Außerdem werden bei einer Anzeige bei der Onlinewache immer auch Ihre persönlichen Daten erfasst, wie Name und Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort.

Nach dem Absenden der Strafanzeige wird Ihnen eine Bestätigung mit dem polizeilichen Aktenzeichen angezeigt. Drucken Sie diese am besten für Ihre Unterlagen aus. Manchmal wird auch automatisch eine Kopie der Anzeige an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.

Die Onlineanzeige wird von der Polizei bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet, wo sie bearbeitet wird.

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