Grußworts des Ministers zur Eröffnung des Sommerfests im „Haus des Rechts“ am 20. Juni 2022 in Berlin
Anfang23. Juni 2022 RednerDr. Marco Buschmann
Grußworts des Ministers zur Eröffnung des Sommerfests im „Haus des Rechts“ am 20. Juni 2022 in Berlin
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT
Liebe Frau Titz, lieber Herr Lüblinghoff, liebe Frau Dr. Bachler, lieber Herr Dr. Rupp,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Freundinnen und Freunde des Rechts!
Wir feiern ein Sommerfest im Juni 2022 im Haus des Rechts; uns lädt ein die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit: Da steckt so viel drin; da sagt sich dieses Grußwort ganz von allein!
Ein Sommerfest im Juni 2022: Das ist zunächst einmal eine Rückkehr zu einem Stück Normalität jenseits der vielen Videokonferenzen.
Ein Sommerfest im Juni 2022: Das ist aber auch eine Entscheidung in einer Zeit, in der man Einladungen zu privaten Feiern erhält, die sich zugleich entschuldigen, dass man überhaupt feiert.
Die Entschuldigung zielt natürlich auf den furchtbaren Krieg in der Ukraine.
Wir dürfen uns zwar nicht gewöhnen an diesen Krieg, der nicht weit von uns wütet; wir dürfen uns nicht an ihn gewöhnen, aus moralischen Gründen, aus Gründen der Solidarität mit der Ukraine, aus Gründen der Selbstachtung und auch des Selbstschutzes.
Aber wir dürfen auch nicht aufhören zu leben, wie wir wollen – gerade auch gegen diese freie Art zu leben richtet sich ja Putins Krieg. Und wir werden unser Land in den kommenden Jahren gerade auch deshalb noch freier, offener, toleranter, moderner machen! Die Fortschrittsagenda dieser Regierung war vor dem 24. Februar richtig – und sie ist es nach dem 24. Februar aus noch einem Grund mehr!
Ein Sommerfest im Haus des Rechts:
Das klingt wie eine Metapher für den Raum unseres politischen Zusammenlebens. Wir wohnen als Bürgerinnen und Bürger der liberalen Demokratie vor allem im Haus des Rechts. Denn das ist ja das Liberale an der liberalen Demokratie:
dass es jenseits des Mehrheitswillens die Bindung an Verfassung, Recht und Grundrechte gibt.
Die Bindung an das Recht gilt auch im Krieg. Wenn die Waffen sprechen, schweigt das Recht eben NICHT!
Wir tun alles, damit geschehene Kriegsverbrechen geahndet werden – aber in strikt rechtsstaatlichen Bahnen und dann in fairen Prozessen, wie wir es in den Prozessen gegen Assads Folterknechte gezeigt haben. Wir sanktionieren Personen, die Putins System direkt unterstützen und direkt von ihm profitieren – aber tun das nach unseren eigenen strengen rechtsstaatlichen Maßstäben. Und wir dürfen zu all dem nicht russische Kunst und Kultur verbannen – es ist Putins Krieg, nicht Tschaikowskys Krieg.
Ich sage das alles, weil wir eines nicht tun dürfen: Im Kampf gegen Putins Angriff auf die Freiheit dürfen wir Freiheit und Recht auch nicht nur ein bisschen aufgeben! Denn sonst hätte Putin schon ein Stück weit gewonnen!
Dass Russland wohl einen Agenten beim Internationalen Strafgerichtshof platzieren wollte, hat übrigens gerade gezeigt, wie ernst Putin die Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine nimmt. Der Strafverfolgungsdruck der internationalen Gemeinschaft steigt!
Wir leben – und wir feiern heute im Haus des Rechts.
Es ist das Fest des Hausherrn hier, des Richterbunds, zusammen mit dem Notarverein – und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit.
Die IRZ ist ja vor 30 Jahren auf Initiative meines Vorgängers, des großen Liberalen, leider verstorbenen Klaus Kinkel gegründet worden. Wir werden das im Oktober in meinem Haus feiern, dem BMJ – im anderen Haus des Rechts.
Sie in der IRZ fördern rechtsstaatliche und demokratische Strukturen in den Partnerstaaten, die dies wollen – und helfen, Recht und Freiheit zu verbreiten. Sie helfen zum Beispiel den EU-Beitrittskandidaten und potentiellen Beitrittskandidaten des westlichen Balkans. Und Sie haben der Ukraine geholfen – und haben so das Land darin bestärkt, und es mit in die Lage versetzt, eine liberale Demokratie sein zu wollen.
Ihre letzte Rechtsberatung in der Ukraine, zur Korruptionsbekämpfung, fand ja tatsächlich am 23. Februar statt!
Das neue Arbeitsprogramm mit dem ukrainischen Justizministerium war ausverhandelt – und ich sollte die Vereinbarung am 11. März in Kiew zeichnen. Wir werden das alles wieder aufgreifen, sobald es die Situation zulässt. Die Freiheit hat den längeren Atem!
Sie in der IRZ helfen, die Dornen im Auge der Autokraten zu vermehren! Unseren Dank Ihnen dafür!
Ich hatte in diesen ersten Monaten meiner Amtszeit schon die Gelegenheit, auch den Richtern und Richterinnen, beim Richterbund, und den Notarinnen und Notaren, bei der Kammer und bei anderen Anlässen, die Ehre zu erweisen und zu danken und Ihnen unsere rechtspolitische Agenda vorzustellen.
Und auch das darf man vielleicht bei einem Sommerfest – man darf ja überhaupt vieles, nur nicht langweilen: einmal eine erste knappe rechtspolitische Bilanz zur Sommerpause ziehen.
In allen drei Schwerpunkten unserer Agenda haben wir Wichtiges auf den Weg gebracht oder sind wir mindestens mitten in den konzeptionellen Überlegungen. In der Modernisierung der Familienrechts- und Gesellschaftspolitik.
Im Namensrecht und beim Selbstbestimmungsgesetz sind die Arbeiten weit gediehen. Am Abstammungsrecht und am neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft wird intensiv gearbeitet.
Zweitens in der Bürgerrechtspolitik im digitalen Raum.
Für die Ersetzung der Vorratsdatenspeicherung durch ein Quick-Freeze-Verfahren und für die Reform der Regelungen zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung bereiten wir gerade die Referentenentwürfe vor.
Drittens in der Digitalisierung der Justiz – für die wir ja jetzt im BMJ eine neue eigene Abteilung D haben.
Zur Audiovisuellen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Strafverfahren wird der Referentenentwurf wahrscheinlich noch diesen Monat auf meinem Schreibtisch liegen. Im Gesellschaftsrecht ist die Ausweitung der Möglichkeiten zur Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung auf den Weg gebracht. Und ich nenne noch die Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung. Beides ist bereits im Bundestag.
Also, nur das wollte ich Ihnen mit den kurzen Stichworten sagen: Auch wir, auch ich, haben gearbeitet.
Seien wir also glücklich heute. Denn Goethe hat gesagt: „Wer freudig tut, und sich des Getanen freut, ist glücklich.“
Beim Sommerfest im Haus des Rechts sollen wir uns auch daran freuen: Dass wir in ihm wohnen bleiben! Und dass wir es – mit der IRZ – vergrößern für immer mehr und immer neue Bewohnerinnen und Bewohner!
Ich danke Ihnen und wünsche einen schönen Abend!
‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒
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