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Bericht Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB

Auf Bitten der Gesundheits- und der Justizministerkonferenz wurde im Oktober 2020 durch das Bundesministerium der Justiz unter Co-Vorsitz der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Novellierungsbedarfs bei den Regelungen zur Unterbringung nach § 64 StGB eingerichtet. Nach gut einem Jahr und sechs Sitzungen hat die Arbeitsgruppe im November 2021 ihre Arbeiten erfolgreich abgeschlossen.

Bericht Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB(PDF, 693KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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