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Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Das in seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG ist eines der wichtigsten insolvenzrechtlichen Reformgesetze der letzten Jahre. Sein Ziel war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von Unternehmen zu verbessern und darüber hinaus zu einer Veränderung der Insolvenzkultur beizutragen, damit das Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als „Chance zur Sanierung“ wahrgenommen wird.

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gesamtbericht zum Download: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)(PDF, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gesamtbericht zum Download: Evaluierung: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011(PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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