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Neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht insgesamt 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.

Ausgabejahr 2023
Datum 30. März 2023

Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung für den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht insgesamt 18 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt.

Für den Bundesgerichtshof sind fünf Richterinnen und vier Richter, für den Bundesfinanzhof drei Richterinnen und zwei Richter, für das Bundesverwaltungsgericht zwei Richterinnen und für das Bundesarbeitsgericht eine Richterin und ein Richter gewählt worden. Für das Bundessozialgericht waren bei der diesjährigen Bundesrichterwahl keine Richterinnen und Richter zu wählen.

Die neuen Bundesrichterinnen und -richter sind:

Bundesgerichtshof:

  • Susan Herold
  • Dr. Matthias Katzenstein
  • Christian Kunnes
  • Sandra Marks
  • Dr. Renata von Pückler
  • Dr. Daniela Recknagel
  • Dr. Felix Schmidt
  • Michaela Welnhofer-Zeitler
  • Dr. Georg Zimmermann

Bundesfinanzhof:

  • Dr. Sina Baldauf
  • Petra Barche
  • Dr. Harald Brandl
  • Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt
  • Dr. Sandy Schüler-Täsch

Bundesverwaltungsgericht:

  • Dr. Sina Stamm
  • Dr. Ariane Wiedmann

Bundesarbeitsgericht:

  • Dr. Christoph Betz
  • Dr. Sandra Wullenkord

Wahlvorschläge konnten von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem Vorsitzenden des Bundesrichterwahlausschusses gemacht werden. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann; für die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Bundesarbeitsgericht hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil den Vorsitz inne.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Der Bundesminister der Justiz und der Bundesminister für Arbeit und Soziales sind nicht stimmberechtigt.

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