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Das neue Rechtsinformationsportal – für einen einheitlichen und modernen Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Gerichtsentscheidungen anonymisiert in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar zu machen. Dieses Ziel möchte das Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit der DigitalService GmbH des Bundes im Rahmen der Schaffung eines Rechtsinformationsportals des Bundes verwirklichen.

Datum 04. April 2022

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Gerichtsentscheidungen anonymisiert in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar zu machen. Dieses Ziel möchte das Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit der DigitalService GmbH des Bundes im Rahmen der Schaffung eines Rechtsinformationsportals des Bundes verwirklichen.

Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale verteilt: 1.Gesetze-im-Internet, 2. Rechtsprechung-im-Internet und 3. Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, was die Suche erschwert. Der Zugang entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, eine Weiterverwendung der Daten ist ebenfalls nur schwer möglich.


Transparenz mit einem einheitlichen Rechtsportal

Das Bundesministerium der Justiz wird deshalb ein einheitliches, modernes, barrierefreies und nutzerfreundliches Rechtsinformationsportal entwickeln. Das Portal wird über das im Koalitionsvertrag genannte Ziel hinausgehen. Es wird der Allgemeinheit nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes jeweils mit umfangreichen Metadaten zur Verfügung stellen. Eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API) soll allen Interessierten eine Weiterverwendung der Daten für innovative Anwendungen ermöglichen. Vorarbeiten konnten bereits im Jahr 2020 im Rahmen eines Fellowship-Programms mit der Technologie-Taskforce Tech4Germany geleistet werden.

Voraussetzung für das Portal ist die Schaffung einer bundeseigenen Datenerfassungsumgebung und Datenhaltung für die Rechtsinformationen des Bundes. Diese wird es dem Bund ermöglichen, frei über seine Rechtsinformationen zu verfügen und sie Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.


Umsetzung durch den bundeseigenen DigitalService

Mit der Durchführung des Gesamtprojekts wurde die DigitalService4 GmbH des Bundes beauftragt. Dabei handelt es sich um eine Softwareentwicklungseinheit des Bundes, die digitale Lösungen für die Verwaltung gemeinsam mit der Verwaltung entwickelt. Der Schwerpunkt liegt auf digitalen Anwendungen, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Gesellschaft und der Wirtschaft nutzen. Der DigitalService verfolgt einen flexiblen, schrittweisen und bedarfsorientierten Softwareentwicklungsansatz. Bei der Entwicklung der bundeseigenen Datenerfassungsumgebung und Datenhaltung ist deshalb die enge Einbindung der Dokumentationsstellen des Bundes (bei dem Bundesverfassungsgericht, den obersten Gerichten des Bundes, dem Bundespatentgericht, dem Oberverwaltungsgericht NRW sowie der Normendokumentation) zentral. Bei der Entwicklung des Rechtsinformationsportals wird die Öffentlichkeit einbezogen werden, um deren Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Als Vorstufe für das Rechtsinformationsportal sollen insbesondere ein Klickdummy und eine funktional limitierte Programmierschnittstelle entwickelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Interessierte sollen die Zwischenergebnisse testen und Feedback hinterlassen können.

Welche Verpflichtungen werden erfüllt

Das Vorhaben ist Voraussetzung für den im Koalitionsvertrag verankerten „Rechtsanspruch auf Open Data“ im Bereich Rechtsinformationen, erfüllt Vorgaben aus dem Datennutzungsgesetz und ist Teil des 3. Nationalen Aktionsplans im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership. Zugleich ist das Vorhaben Teil des elektronischen Rechtsetzungskreislaufs aus E-Gesetzgebung (Federführung: Bundesministerium des Innern und für Heimat) und E-Verkündung (Federführung: Bundesministerium der Justiz).

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