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„Darum kommt die Maskenpflicht zurück““

Justizminister Marco Buschmann handelte mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Corona-Regeln aus.

Datum 06. August 2022
Interviewer Lydia Rosenfelder, Burkhard Uhlenbroich

Justizminister Marco Buschmann handelte mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Corona-Regeln aus.

BILD am SONNTAG: Können Bars und Restaurants wie im letzten Winter Maskenpflicht anordnen – und so die 3-G-Regel umgehen?

Marco Buschmann: „Die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen sollen den Betreibern mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung eröffnen. Ein Betreiber kann zum Beispiel ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, sodass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht. Denn das Hausrecht jedes Betreibers ermöglicht ihm, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen. Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel. Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen.“

Sie haben selbst Zweifel am Maske-Tragen im Restaurant geäußert – warum also überhaupt die Rückkehr zu dieser Maßnahme?

Buschmann: „Am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr. Jedoch gehen viele Wissenschaftler – auch kritische – von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus. Daraus darf keine Überlastung werden. Daher wollen wir mit dem mildesten Mittel arbeiten. Das ist die Maske. Ich habe nie Zweifel an der Wirksamkeit von Masken geäußert. Das wurde mir angedichtet. Ich habe jedoch stets darauf bestanden, dass wir erst entscheiden, wenn der gesetzlich vorgesehene Evaluationsbericht vorliegt. Das ist nun der Fall und er bescheinigt der Maske das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Maßnahmen.“

Warum will die Bundesregierung bei den Quarantäneregeln bleiben, wenn dadurch die Situation für die kritische Infrastruktur im Herbst verschärft werden könnte?

Buschmann: „Das ist eine gesundheitsfachliche Frage im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministers. Diese war nicht Gegenstand unserer Verhandlung. Für mich persönlich steht fest: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer ansteckend ist, auch – und zwar aus Rücksicht auf die Gesundheit anderer Menschen.“

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