Navigation und Service

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 1. Februar 2023 – 1 BvL 7/18 – die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und eine Heilungsmöglichkeit ergänzt.

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz