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Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR soll durch Anpassung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften eine den geänderten Rahmenbedingungen angepasste Entschädigungsregelung geschaffen werden. Denn die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stellt sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Verschärft hat sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen.

Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer um. Dazu gehört die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds, die Dynamisierung der besonderen Zuwendung für Haftopfer (sog. Opferrente), die Anpassung der Definition der Opfergruppen an die Forschung und die Erleichterung der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen für Opfer der SED-Diktatur. Der Referentenentwurf geht insofern noch über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus, als dass er auch die Dynamisierung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes vorsieht.

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