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Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern

Das Ergebnis der durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bis spätestens Ende 2024 durchzuführenden Evaluierung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormün-dervergütung liegt mit der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts des BMJ am 16. September 2024 auf dessen Website vor. Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.

Das Lohn- und Preisniveau wird voraussichtlich nicht wieder auf den Stand vor Eintritt der Inflation sinken. Durch einen Rückfall auf das Vergütungsniveau vor Einführung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung geriete das gesamte Betreuungssystem, in dem schon jetzt in Teilen Deutschlands ein Mangel an beruflichen Betreuerinnen und Betreuern festzustellen ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit unter erheblichen Druck. Erschwerend kommt hinzu, dass die Amtsgerichte deutschlandweit bei der Vergütungsfestsetzung zum Teil massiv überlastet sind mit der Folge erheblicher, nicht akzeptabler Verzögerungen bei der Auszahlung.

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