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Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz vor Gewalt rechtsgebietsübergreifend konzipiert. Je nach Sachlage berührt er das Zivilrecht, das Strafrecht und/oder das öffentliche Recht.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung hat sich der Gesetzgeber im Jahr 2001 entschieden, das Gewaltschutzgesetz einzuführen und damit den zivilrechtlichen Schutz zu stärken, insbesondere zur Vervollständigung eines umfassenden Opferschutzes, der im Rahmen der Polizeigesetze der Länder zuvörderst aus einer kurzfristigen Krisenintervention besteht.

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