Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland
Terrorismus zielt darauf ab, durch Gewalttaten Angst und Schrecken zu verbreiten und dadurch die Aufmerksamkeit auf die eigene politische Botschaft zu lenken. Die Betroffenen werden also stellvertretend für unsere Rechtsordnung, für unsere gesellschaftlichen Werte angegriffen, verletzt und getötet. Wenn sie allein gelassen, ihr Leid missachtet, sie in ihrer Rolle als stellvertretend für uns alle angegriffene Betroffene nicht anerkannt werden und durch fehlende Empathie staatlichen Handelns erneut zu Opfern gemacht werden, verliert die staatliche Ordnung bei den Betroffenen selbst und in der Gesellschaft an Vertrauen und erreicht der Terrorismus auch über den Anschlag und die Gewalttat selbst hinaus sein Ziel. Der Staat hat daher im ureigensten Interesse gerade gegenüber diesen Betroffenen terroristischer Gewalttaten eine besondere Verantwortung. Ihre Situation soll deshalb auch weiterhin im Fokus der Bundesregierung bleiben und noch stärker im Bewusstsein der Gesellschaft verankert werden.