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Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Das Bundesministerium der Justiz hat die Fachkreise und Verbände zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) beteiligt. Der Referentenentwurf betrifft die Formulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, für die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die beizufügenden Forderungsaufstellungen. Diese Formulare wurden im Dezember 2022 vollständig mit dem Ziel überarbeitet, die Handhabbarkeit und die digitale Nutzung zu verbessern. Mit dem Referentenentwurf sollen Hinweise von Nutzern zu weiterem Verbesserungsbedarf aufgegriffen werden.Nach Auswertung der Stellungnahmen von Ressorts, Ländern, interessierten Kreisen und Verbänden wurde die Änderungsverordnung angepasst und wurde nun dem Bundesrat zugeleitet. Weitere Informationen zum Verfahren im Bundesrat einschließlich der dem Bundesrat zugeleiteten Fassung der Änderungsverordnung sind auf der Webseite des Bundesrates zur Drucksachennummer 203/24 abrufbar (hier).Die derzeit gültigen Formulare und Hinweisblätter finden Sie hier.

Ab dem 1. Oktober 2025 dürfen nur noch die neuen geänderten Formulare verwendet werden. Bis einschließlich 31. August 2024 dürfen parallel zu den im Dezember 2022 eingeführten Formularen weiterhin auch die Formulare aus dem Jahr 2016 (für Gerichtsvollzieheraufträge) bzw. aus dem Jahr 2014 (für Anträge bei Gericht) verwendet werden. Mit der Änderungsverordnung soll auch die Übergangsfrist zur Nutzung der Formulare für den Gerichtsvollzieherauftrag bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen nochmals verlängert werden; die Nutzung soll erst ab dem 1. Oktober 2025 verbindlich sein. 

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