Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
Dokumenttyp:Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I, S. 866) wurde die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer durchschnittlich um 17 Prozent angehoben. Dabei wurden als Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung die durchschnittlichen Kosten eines anerkannten Betreuungsvereins zur Refinanzierung eines Vollzeit-Vereinsbetreuers herangezogen.
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I, S. 866) wurde die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer durchschnittlich um 17 Prozent angehoben. Dabei wurden als Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung die durchschnittlichen Kosten eines anerkannten Betreuungsvereins zur Refinanzierung eines Vollzeit-Vereinsbetreuers herangezogen.