Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
In den vergangenen Jahren hat das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat zu einem gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt. Zentrales Ziel dieses Entwurfs ist es daher, diese Strafbarkeitslücken zu schließen und einen möglichst weitgehenden Gleichlauf zwischen dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (Römisches Statut) und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) herzustellen, wobei auch aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs, die zwischenzeitliche Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 sowie kürzlich ratifizierte Änderungen des Römischen Statuts hinsichtlich des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung Berücksichtigung finden sollen.