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Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht

Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERRV) regelt bislang die Einreichung elektronischer Dokumente durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Revisionsstrafsachen sowie beim Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht in Verfahren nach dem Patent-, dem Gebrauchsmuster-, dem Marken-, dem Halbleiterschutz- und dem Designgesetz. Die Anwendung der Verordnung erweist sich in der Praxis aufgrund technischer Fortentwicklungen mittlerweile zunehmend als hinderlich und fehleranfällig. Die Verordnung soll daher zum 1. April 2024 aufgehoben und der elektronische Rechtsverkehr beim Bundespatentgericht und beim Bundesgerichtshof in diesen Verfahren an die allgemeinen Vorschriften angeglichen werden.

In der Folge gelten in den Verfahren nach dem Patent-, dem Gebrauchsmuster-, dem Marken-, dem Halbleiterschutz- und dem Designgesetz beim Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht künftig die allgemeinen Standards für die Einreichung elektronischer Dokumente nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). In Revisionsstrafsachen gelten für die Einreichung elektronischer Dokumente durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Vorgaben der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung (DokErstÜbV).

Durch die Aufhebung der BGH/BPatGERVV werden die Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten weiter vereinheitlicht. Dadurch wird die Rechtsanwendung vereinfacht und die Rechtsklarheit gestärkt.

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