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Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Die Zukunft von Videoverhandlungen bei Gericht – Gesetzesentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik

Die Erfahrungen, die während der vermehrt durchgeführten Videoverhandlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gewonnen wurden, haben Anpassungsbedarf bei den Regelungen in der Zivilprozessordnung deutlich gemacht.

Daher hat das Bundesministerium der Justiz den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten auf den Weg gebracht. Mit ihm werden Änderungsvorschläge aus der Justizpraxis aufgegriffen, zusammengeführt und weiterentwickelt. Ziel des Entwurfs ist es, die bestehenden Regelungen flexibler und praxistauglicher zu gestalten, um so den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie den Fachgerichtsbarkeiten weiter zu fördern.

Mit der Anpassung der verfahrensrechtlichen Grundlagen werden künftig noch mehr Möglichkeiten zum Einsatz von Videokonferenztechnik für die Zivilgerichte und die Fachgerichte eröffnet. Zugleich wird das Antragsrecht der Parteien auf Durchführung einer Videoverhandlung gestärkt und die Bild- und Tonaufzeichnung einer Beweisaufnahme ermöglicht.

Darüber hinaus soll durch den Einsatz von Videokonferenztechnik auch in weiteren prozessualen Verfahrenssituationen und bei anderen gerichtlichen Terminen die Teilnahme direkt vor Ort nicht mehr nötig sein. Dies betrifft z. B. die Rechtsantragstellung oder die Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher. Menschen, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen das nächst gelegene Amtsgericht aufsuchen können, wird damit ein einfacher, digitaler Zugang zur Justiz eröffnet.

Der Gesetzentwurf leistet damit einen wichtigen Beitrag zu der angestrebten Modernisierung und Digitalisierung der Justiz und setzt entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.

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