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Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Durch Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 entstanden bei einer Vielzahl von Betrieben Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen. Bei hiervon betroffenen Unternehmen kann sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags stellen.

Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es, den geschädigten Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern Zeit zu geben, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch mögliche öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden kann.

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