Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen
Infolge der jüngsten behördlichen Maßnahmen in Reaktion auf die Zunahme des Infektionsgeschehens ist es seit November 2020 wieder zu erheblichen Beeinträchtigungen des Wirtschaftsverkehrs und in der Folge zu Umsatzeinbrüchen in den hiervon besonders betroffenen Unternehmensbranchen gekommen. Diese Maßnahmen sind im Dezember 2020 und Januar 2021 nochmals ausgeweitet und verlängert worden. In Reaktion hierauf ist das Angebot staatlicher Hilfeleistungen kontinuierlich ausgebaut und angepasst worden (insb. sog. „November- und Dezemberhilfen“, „November- und Dezemberhilfe Plus“, „November- und Dezemberhilfe Extra“, „Überbrückungshilfe III“).