Navigation und Service

Gesetz zur Änderung des Musters für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge

Der Gesetzentwurf betrifft die Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsinformation bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen. Das Muster ist anzupassen, um einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 Rechnung zu tragen.

In Anlage 7 zu Artikel 247 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) befindet sich eine gesetzliche Musterwiderrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 ist dieses Muster anzupassen; dem dient der beiliegende Gesetzentwurf.

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz