Navigation und Service

Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021. Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.

-

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz