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Gesetz zu dem Pekinger Übereinkommen und dem Pekinger Protokoll von 2010

Der Gesetzesentwurf dient der Vorbereitung des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem sogenannten Pekinger Übereinkommen und dem sogenannten Pekinger Protokoll, die auf einer diplomatischen Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im Jahr 2010 in Peking verhandelt wurden. Pekinger Übereinkommen und Pekinger Protokoll sind das Ergebnis kollektiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, widerrechtliche Handlungen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Luftfahrt bedeuten, wirksam zu verfolgen und so auch einen weiteren Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten.

In den Verträgen enthalten sind daher Vorgaben zu Straftatbeständen sowie Regelungen zu Gerichtsbarkeit, Auslieferung und Rechtshilfe, die auf bestimmte Handlungen, wie etwa die widerrechtliche Inbesitznahme eines Luftfahrzeugs oder den Abwurf bestimmter gefährlicher Stoffe aus einem Luftfahrzeug, Anwendung finden sollen. Entsprechende Vorschriften sind im deutschen Recht bereits enthalten, sodass Deutschland sowohl dem Übereinkommen als auch dem Protokoll ohne Änderungen des nationalen Rechts beitreten kann.

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