Navigation und Service

Erste Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie eine erste praktische Mediation, Einzelsupervisionen und Fortbildungen durchzuführen sind, damit Betroffene die Bezeichnung „zertifizierte Mediatorin“ bzw. „zertifizierter Mediator“ führen dürfen. Sie enthält jedoch keine Regelung für den Fall, dass die Fristen nicht eingehalten werden können. Im Falle eines unverschuldeten Fristversäumnisses kann dies zu unbilligen Folgen führen. Denn die Aus- und Fortbildung ist mit erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastungen für die Betroffenen verbunden. Es ist daher geboten, Betroffenen in bestimmten Ausnahmefällen einen zeitlichen Aufschub für die Durchführung der geforderten ersten Mediation, der notwendigen Einzelsupervisionen oder für die Absolvierung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zu gewähren.

­

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz