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Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)

Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheint eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. Zudem sollen die Honorare für Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Außerdem sollen auch die Entschädigungen nach dem JVEG für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen angemessen erhöht werden.

Gleichzeitig sind auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Mit einer Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der ebenfalls geplanten Anpassung der Honorare der Sachverständigen, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie der Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen sind zudem höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Daher bedürfen auch die Gerichtsgebühren einer Anpassung.

Darüber hinaus greift der Entwurf weiteren Änderungsbedarf im Bereich des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts auf, der sich seit der letzten größeren Überarbeitung im Jahr 2013 ergeben hat.

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