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Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden „Agentur“) wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1) gegründet. Die Arbeit der Agentur wird regelmäßig evaluiert. Die letzte Evaluierung fand im Jahr 2017 statt. Die Gutachterinnen und Gutachter unterbreiteten eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007, die von der Europäischen Kommission in der Folgezeit geprüft wurden.

Die Europäische Kommission legte nach Abschluss der Prüfung am 5. Juni 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 vor, der im Rat der Europäischen Union unter deutscher und portugiesischer Präsidentschaft geprüft und in der Fassung der allgemeinen Ausrichtung vom 28. Juni 2021 angenommen wurde. Nachdem das Europäischen Parlament dem Vorschlag am 6. Juli 2021 zugestimmt hat, soll der Vorschlag nunmehr durch den Rat der Europäischen Union beschlossen werden.

Der Vorschlag präzisiert den Tätigkeitsbereich der Agentur und nimmt die notwendigen Anpassungen vor, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergeben. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der Agentur auf den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

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