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Drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr

Am 28. Dezember 2019 sind die angepassten Haftungshöchstbeträge des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) zur Passagier- und Güterschadenshaftung völker- und unionsrechtlich rechtlich wirksam geworden. Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr beabsichtigt die Passagierschadenshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den noch dem nationalen Recht unterliegenden Bereich an diese neuen völker- und unionsrechtlichen Standards anzugleichen. Bei dieser Gelegenheit soll die Gebührenstruktur der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz angepasst werden.

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