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Entwurf einer COVID-19-Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung

Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern und Kassen im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie bis zum 31. Dezember 2021.

Damit wird es den Kammern und Kassen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Wahlen und Beschlussfassungen vornehmen zu können und damit handlungsfähig zu bleiben. Grundlage der Verlängerung ist § 12 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern vom 10. Juli 2020 (COV19FKG, BGBl. I S. 1643, 1644).

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